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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 446

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 446 (sequence 446)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8853-3485003
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446 j6. Kongreßsitzung: Bericht der Organisationskommission BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Ich bedaure, feststellen zu müssen, daß hier Unrichtigkeiten vorgebracht worden sind. Der Antrag Grünbaum wurde in der Subkommission zuerst abgelehnt, dann neuerlich aufgenommen und zum Beschluß erhoben. Die Allgemeinen, Zionisten, die bei dieser zweiten Sitzung nicht anwesend gewesen waren, verlangten später eine nochmalige Behandlung des Antrags. Bei dieser wurde beschlossen, den Vorschlag an die Statutenkommission zu überweisen und dem Kongreß die vorhin verlesene deklarative Resolution, die von den Delegierten Schurer und Asch eingebracht wurde, vorzulegen. Bei dieser Sitzung war auch Dr. Federbusch anwesend und ich glaube, daß er sich erinnern muß, daß sich alle damit einverstanden erklärten, wenn kein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung im Plenum gestellt würde. Bei der sodann vorgenommenen Abstimmung rvird die deklarative Resolution mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der Vorschlag der Koi7t?nission^ den Antrag Grünbaum an die Statutenkommissiort resp. das A.C. zu verweisen, wird mit großer Mehrheit angenommen. Zwei weitere Anträge der Kommission werden ohne Debatte angeyiommen. Sie lauten: SCHEKELQUOTE KLEINER LÄNDER. Der Kongreß beschließt, für die nächste Wahlperiode den Landesschekelverbänden Finnland, Estland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Luxemburg, Spanien, Portugal, Neuseeland, Kuba und Danzig das in § 25, Abs. 5 des Organisationsstatuts vorgesehene Recht zu gewähren, sofern sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. REDAKTIONELLE KLAUSEL. Die Exekutive wird aufgefordert und ermächtigt, das Organisationsstatut sowie die sonstigen Gesetze der Organisation, die durch Beschlüsse des Kongresses geändert oder ergänzt worden sind, mit diesen Beschlüssen in Einklang zu bringen^ eine dementsprechend geänderte Fassung auszuarbeiten und sie nach Einholung der Zustimmung der Vorsitzenden des A.C. und des Kongreßgerichtes sowie des Kongreßanwaltes zu veröffentlichen. BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Unser nächster Antrag lautet: KONGRESS. Paragraph 16 des Organisationsstatuts wird wie folgt ergänzt: „Das A.C. hat jedoch das Recht,'mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder die Einberufung des Kongresses um höchstens ein Jahr zu verschieben." Das Organisationsstatut sieht vor, daß der Kongreß mindestens einmal in zwei Jahren einzuberufen ist. Diese Bestimmung des Statuts ändern wir nicht. Wir wollen nur dem A.C. die Möglichkeit geben, in

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