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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 444

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 444 (sequence 444)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8851-3485001
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444 i6. Kongreßsitzung: Bericht der Organisationskommission Dr. SCHIMSCHON JUNICZMAN (Rev., Polen): Ich beantrage Zurückverweisung dieses Punktes an die Organisationskommission. Dr. JAKOB HELLMANN (Arb., Lettland): Die Kommission wird in der kurzen Zeit, die ihr noch zur Verfügung steht, solch eine wichtige Sache nicht gründlich genug behandeln können. Eben aus diesem Grunde will die Kommission die Bearbeitung dieses Problems dem A.C. übertragen, da nur dieses in der Lage ist, die Sache mit der nötigen Gründlichkeit zu behandeln. Der Antrag Juniczman auf Zurückverweisung des Porschlages an die Kommission wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. AHRON BLUM (Misr., Polen): Wenn der Antrag der Kommission zum Beschluß erhoben wird, gibt er der Exekutive die faktische Möglichkeit, die Wahlordnung zu ändern, und berührt auf diese Weise die Grundprinzipien jeder demokratischen Organisation. Auch das polnische Parlament hat, als es der Regierung Vollmachten für die Ferien erteilte, ausdrücklich erklärt, daß die Regierung das Wahlreglement nicht ändern dürfe. Sollte aber der Kongreß nicht meiner Meinung sein, so stelle ich den Zusatzantrag, daß solche Aenderungen nur mit Zweidrittel-Majorität vorgenommen werden dürfen, das heißt, daß Absatz 2 bestehen bleiben soll, wobei aber an die Stelle des Wortes „Organisationsstatutes'' das Wort „Wahlreglements" kommt. Von revisionistischer Seite wird, statt Zweidrittei-, Dreiviertel- Majorität vorgeschlagen; dieser Vorschlag wird abgelehnt; der Vorschlag der Kommission mit dem Zusatzantrag Blum angenommen. BERICHTERSTATTER ISRAEL MEREMINSKI: Die Kommission hat den im Kongreß eingebrachten. Dringlichkeitsantrag Grünbaum, daß das passive Wahlrecht nur Personen erteilt werden solle, die hebräisch sprechen, behandelt. Dieser Antrag lautet: a) Das passive Wahlrecht zum Kongreß besitzt jeder Schekelzahler, der 24 Jahre alt ist und unsere nationale Sprache, das Hebräische, versteht. b) Wer an drei Kongressen als Delegierter teilgenommen hat, verliert das passive Wahlrecht auch dann nicht, wenn er die hebräische Sprache nicht beherrscht. Da dieser Vorschlag aber das Wahlreglement berührt, beantragen wir, ihn an die eben beschlossene Statutenkommission zu verweisen, schlagen aber gleichzeitig dem Kongreß folgende deklarative Resolution zur Annahme vor: Der Kongreß verzeichnet mit Befriedigung die Bedeutung des Fortschrittes, welchen der Gebrauch der hebräischen Sprache beim XVIII. Kongreß gemacht hat, und drückt die Hoffnung aus, daß eine verstärkte Tätigkeit der zionistischen Verbände und Parteien auf dem Gebiete der Verbreitung der hebräischen Sprache, sowie das stetige Wachstum der Zahl der hebräisch sprechenden Delegierten in immer steigendem Maße die Führung des Kongresses in hebräischer Sprache ermöglichen werden. Diesen Vorschlag hat die Kommission einstimmig angenommen und ich bitte auch den Kongreß, dies zu tun. ELIESER LEWIN (Arb., Polen): Ich möchte vorschlagen, über den Antrag der Kommission zur Tagesordnung hinwegzugehen. Niemand

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