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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 442

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 442 (sequence 442)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8849-3484999
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iö. Kongreßsitzling: Bericht der Organisationskommission diese Entwürfe nach erteilter Genehmigung bis zur definitiven Beschlußfassung durch den nächsten Kongreß provisorisch in Kraft treten zu lassen. Für eine Änderung des Organisationsstatuts ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des A.C. erforderlich. Sämtliche der Kommission auf diesem Gebiete vorgelegten Anträge werden der Exekutive als Material überwiesen. In der Kommission wurde viel darüber gesprochen, daß der Kongreß mit zuviel Problemen und Fragen überbürdet wird, und es gab verschiedene Vorschläge für eine Kongreßreform. Auch in Bezug auf die Wahlen wurden verschiedene Vorschläge gemacht. Wir haben beschlossen, daß alles, was mit den Aenderungen von Wahlreglements zu tun hat, eingehend behandelt werden solle, hielten jedoch die Atmosphäre des Kongresses nicht für geeignet dazu. Daher haben wir beschlossen, die Exekutive zur Einsetzung einer Statutenkommission zu ermächtigen, die unter Beratung mit der Exekutive und dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt — ich schlage vor, daß noch hinzugefügt werden soll „unter Beratung mit dem Vorsitzenden des Ehrengerichtes sowie dem Präsidenten des Aktionskomitees" —■ eine Revision des Organisationsstatuts, des Wahlreglements, der Bestimmungen über die Weltwahlliste und der Geschäftsordnung des Kongresses vorzunehmen hat. Die von der Exekutive ausgearbeiteten Entwürfe sollen dem A.C. zur Genehmigung vorgelegt werden. Dr. M. LAZAROWICZ (Rev., Polen): Die ganze Bestimmung, die unter der Ueberschrift „Legislative Reform" läuft, .ist ein Versuch, unter dem Vorwand einer Prozedur eine grundlegende Erschütterung der Konstitution einzuschmuggeln. Denn das Wahlrecht gehört zu den grundlegendsten Bestimmungen und Rechten einer jeden Konstitution, und es wundert uns, daß diese sich demokratisch nennende Fraktion diesen Vorschlag mit solcher Leidenschaft unterstützt, der die Handhabe dazu bietet, in einem gegebenen Moment nach rein parteimäßiger Einstellung grundlegende Bestimmungen der Konstitution zu ändern. Irgend eine zufällige Zusammensetzung des A.C. wird in der Lage sein, -grundlegende konstitutionelle Aenderungen herbeizuführen. Das ist aber unzulässig, denn eine Aenderung der Statuten darf nur vom Kongreß vorgenommen werden. Solche Grundsätze erinnern an die Zeiten schwerster Reaktion oder an die Kriegszeiten, in denen man irgend einer kleinen Körperschaft solche Vollmachten übergeben hat. Ich warne den Kongreß davor, den Antrag der Kommission anzunehmen,, denn die gesamte Macht wird dadurch einem kleinen Apparat übergeben. BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Ob der Vorschlag an schwarze Reaktion erinnert oder nicht, das hängt davon ab, von welchem Standpunkt aus man ihn ansieht. Zur Sache selbst möchte ich bemerken, daß das gesamte Statut der Zionistischen Organisation auf einer Sitzung des A.C. genehmigt wurde, und jahrelang hat niemand dagegen protestiert.

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