Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 441 (sequence 441)
- Language
- German, English, Hebrew
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TLerlo, Weint raub, Mereminski 441 zionistisches Gewissen durchaus die Möglichkeit gibt, in zionistischen Angelegenheiten Urteile zu fällen, das Recht nehmen, als Richter im zionistischen Gericht aufzutreten. BERICHTERSTATTER ISRAEL MEREMINSKI: Im Namen der Kommission schlage ich vor, über den Minderheitsantrag von Rabbi Halpern zur Tagesordnung überzugehen. Dr. BENJAMIN WEINTRAUB (Rev., Ostgalizien): Wir Revisionisten stehen auf dem Standpunkt, daß ein Gericht sich an eine gewisse feststehende Prozedur halten soll. Es gibt eine Prozedur des romanischen Rechtes, eine solche des germanischen Rechtes und eine solche des jüdischen Rechtes. Soviel uns bekannt ist, hat sich das Kongreßgericht bisher an keine dieser Prozeduren gehalten. Wir halten es aber für nötig, dem neu zu gründenden Kongreßgericht eine Basis von jüdischer Ideologie und jüdischer Färbung zu geben. Wir unterstützen daher den Minderheitsantrag von Rabbi Halpern. Bei der Abstimmung wird mit Stimmenmehrheit beschlossen, über den Antrag Rabbi Hal-pern zur CagesOrdnung überzugehen. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Soviel mir bekannt ist, hat sich das Kongreßgericht immer an eine bestimmte Prozedur gehalten. BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Das Kongreßgericht hat sich jederzeit nach einer gewissen feststehenden Prozedur gerichtet. Nunmehr rverden die Anträge der Organisationskommission über die zionistischen Gerichtsinstaiizen unverändert angenommen. BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Ich unterbreite dem Kongreß nunmehr die Vorschläge der Organisationskommission über die STÄNDIGE KOMMISSION FÜR ORGANISATION UND PROPAGANDA: Die Exekutive wird beauftragt, eine aus neun Mitgliedern bestehende Ständige Kommission für Angelegenheiten der Organisation und Propaganda einzusetzen, deren Aufgabe es sein wird, die Exekutive in den Fragen der Organisation und Propaganda zu beraten. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen. BERICHTERSTATTER MEREMINSKI: Der nächste x\ntrag der Kommission behandelt eine LEGISLATIVE REFORM. Er lautet: Die Exekutive wird ermächtigt, eine Statutenkommission einzusetzen und unter Beratung mit ihr, sowie mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt eine Revision des Organisationsstatuts, des Wahlreglements, der Bestimmungen über die Weltwahlliste und der Geschäftsordnung des Kongresses vorzunehmen. Die von der Exekutive ausgearbeiteten Entwürfe sind sodann dem A.C. zur Genehmigung vorzulegen. Der Kongreß erteilt dem A.C. die Vollmacht,