Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 436 (sequence 436)
- Language
- German, English, Hebrew
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436 ij. Kongreßsitzung: Bericht der Organisationskommission Auf Antrag des Ehrengerichtsanwalts kann die Exekutive bis zum Urteil des Ehrengerichtes die Suspendierung gewisser oder aller Rechte der betreffenden Personen oder Körperschaften innerhalb der Zionistischen Organisation anordnen. Das Ehrengericht muß spätestens sechs Monate nach der erfolgten Anordnung der Exekutive ein Urteil fällen, widrigenfalls die getroffenen Maßnahmen außer Kraft treten. Dem Ehrengericht steht das Recht zu, im Verfahren gegen Körperschaften die Auflösung bzw. den Ausschluß dieser Körperschaften bzw. ihrer Mitglieder aus der Zionistischen Organisation auszusprechen. Dr. JAKOB HOFFMANN (Rev., Lettland): Ich habe die Ehre, den folgenden Antrag namens der Minderheit der Kommission vorzubringen : 1. Die sogenannten Disziplinresolutionen der Sitzung des A.C. vom August 1932 stehen nicht im Einklänge mit der historischen Entwicklung und dem inneren Wesen der zionistischen Konstitution. Diese Resolutionen gelten daher als abgeschafft. 2. Dagegen übernehmen sämtliche im Zionistenkongreß vertretenen Parteien und Gruppen die moralische Verpflichtung, alle Anstrengungen zu machen, um, unter Wahrung ihres Programms, sowie ihrer Ausdrucks- und Handlungsfreiheit, auf dem Wege des permanenten gegenseitigen Kontaktes mit der Exekutive der Zionistischen Weltorganisation die harmonische Koordination der Gesamttätigkeit der zionistischen Weltbewegung insbesondere auf außenpolitischem Gebiet zu sichern. Zur Begründung des Minderheitsvotums möchte ich folgendes betonen: Organisations-Resolutionen sollen den Zweck haben, Ordnung in die Organisationen zu bringen; in den vorgelegten Resolutionen sehen wir aber keinen Plan, unsere große Bewegung in Ordnung zu bringen, sondern nur Vorschläge über Disziplin. Man kann aber nicht einmal sagen, daß es sich um Disziplin handelt, es handelt sich eigentlich hier nur um Repressalien. Auch der Territorialverband erscheint uns als eine große Gefahr, und wird nur dazu führen, daß die Parteien miteinander in Streit geraten werden. Man kann nicht mit drakonischen Maßnahmen, welche keinen abschrecken und keinen überzeugen werden, Ordnung in der Organisation schaffen. Darum halten wir die Vorschläge der Kommission für gefährlich, unnütz und schädlich und bitten den Kongreß, unsere Vorschläge anzunehmen. Dr. SIMON FEDERBUSCH (Misr., A.C.): Ich gestatte mir, dem Kongreß einen Minderheitsantrag vorzulegen, der dahin geht, die Absätze 2 und 3 der Resolution 4 zu streichen und den Absatz 4 wie folgt zu formulieren: Dem Ehrengericht steht das Recht zu, im Verfahren gegen Körperschaften die Auflösung, bzw. den Ausschluß dieser Körperschaften, bzw. ihrer Mitglieder aus der Zionistischen Organisation beim A.C. zu beantragen, welches darüber mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Wir sind der Meinung, daß sich in der letzten Zeit Tendenzen gezeigt haben, welche die Existenz der Organisation bedrohen. Dennoch glauben wir, daß die vorgeschlagenen Punkte zu weit gehen. Die Suspension eines Sonderverbandes ist keine provisorische Maßnahme und darum glauben wir, daß ein derartiger Ausschluß nur vom A.C. beschlossen werden darf. Wir bitten daher, unseren Antrag anzunehmen.