Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 435 (sequence 435)
- Language
- German, English, Hebrew
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Mereminski 135 stung, zur Arbeit für den Keren Kayemeth, zur Zahlung des Schekels, zur zionistischen Aufklärungsarbeit usw. heranzuziehen. Daher wollen und müssen wir in jedem Lande für die gegenwärtige sozusagen zwischenzionistische Bewegung eine wirkliche zionistische Organisation schaffen, eine reale und lebendige Adresse, nicht von Parteien, die sich zu einem Zweck verbinden, sondern die Adresse der verantwortlichen kollektiven zionistischen Instanz in jedem Lande, die durch die Masse der Schekelzahler als Leitung für alle Belange des Zionismus gewählt werden soll. Nur eine solche Organisationsform gibt der Weltorganisation die Möglichkeit, nicht wie bisher zwischen Himmel und Erde schweben zu bleiben, wenn sie Geld, Menschen, Verantwortung braucht, um unsere Kongreßbeschlüsse zu realisieren. Nur eine solche Organisation wird alle zionistischen Kräfte auf dem Boden zionistischer Tätigkeit und gemeinsamer Ideen einander näherbringen, um die realen Erez Israel-Nöte in jedem Lande zu befriedigen. Wir dürfen nicht mehr eine Bewegung bleiben, in der man einander alle zwei Jahre im Trubel eines Kongresses begegnet, wir müssen Organisationsformen schaffen, die es dazu bringen, daß hinter dem Kongreß Wähler stehen und vor ihm, am Tage nach seiner Beendigung, organisierte, geeinte Reihen, die gemeinsam seine Beschlüsse seine schweren, tief ins Leben eingreifenden Verpflichtungen ausführen. Wir sollen in den nächsten zwei Jahren die ersten obligatorischen Schritte tun, und da das Schicksal der Bewegung und der Organisation von ihnen abhängt, glauben wir, daß sie reinen und aufrichtigen Herzens werden getan werden. Weitere Bemerkungen werde ich mir erlauben, bei den einzelnn Resolutionen vorzubringen. Redner verliest sodann folgende 4 Resolutionsanträge: WAHRUNG DER ZIONISTISCHEN DISZIPLIN. 1. Die Zugehörigkeit zur Zionistischen Organisation setzt die Unterordnung unter ihre Gesetze und die Beschlüsse ihrer leitenden Instanzen voraus. 2. a) Außenpolitische Sonderverhandlungen mit Regierungen und dem Völkerbund dürfen von Zionisten und zionistischen Gruppen nur mit Genehmigung der Exekutive geführt werden. b) In besonderen Fällen kann die Exekutive verlangen, daß auch politische Sonderaktionen anderer Art, die das Arbeitsgebiet der Exekutive berühren, nur nach Verständigung mit ihr vorgenommen werden. 3. Die Zugehörigkeit von Personen und Körperschaften zur Zionistischen Organisation setzt voraus, daß in allen zionistischen Fragen die Disziplinpflicht gegenüber der Zionistischen Organisation vor der Disziplinpflicht gegenüber jeder anderen Organisation den Vorrang hat. 4. Es ist Pflicht der Exekutive, alle Fälle einer Zuwiderhandlung gegen obige Beschlüsse (1, 2, 3) sowie alle sonstigen Fälle grober Verletzung der Disziplinpflicht oder schwerer Schädigung zionistischer Interessen durch Zionisten oder zionistische Körperschaften dem Ehrengerichtsanwalt zwecks Einleitung des entsprechenden Verfahrens anzumelden. 28*