Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 434)
- Language
- German, English, Hebrew
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ij. Kongreßsitzmig: Bericht der Organisationskommission lichkeit der Disziplin begründet, sondern einfach damit, daß sie nicht notwendig sei. Es sei — das war die Meinung dieser einzelnen Stimme. — nur notwendig, daß die Gruppen selbst sich zu „harmonischer Zusammenarbeit mit anderen Gruppen in der zionistischen Bewegung verpflichten, besonders auf politischem Gebiete, indem sie in gegenseitiger ständiger Verbindung mit der Exekutive stehen." Die Kommission hat diesen Standpunkt der „Gegenseitigkeit", der „Gleichstellung" einer Gruppe mit der Gesamtheit in Bezug auf zionistische Probleme abgelehnt und wir sind überzeugt, daß dies auch der Kongreß tun wird. Wir sind der Ansicht — und das ist auch der tiefere Sinn unserer Vorschläge — daß die Souveränität des Kongresses und der Zionistischen Organisatio?t in allen zionistischen Fragen außer jedem Zweifel steht, daß vor dem Primat der Kongreßbeschlüsse und der höchsten Instanzen der Organisation in allen zionistischen Fragen sich jeder Zionist und jede zionistische Körperschaft beugen muß und wird. Diese Anschauung kommt in der ersten Resolution über die Disziplin zum Ausdruck. Das Neue, das wir vorschlagen, besteht darin, daß unser Ehrengericht, das nach seinem Statut bisher nur ein Verfahren gegen Einzelpersonen kannte, nunmehr ein Verfahren auch gegen ideologische Gruppen, Sonderverbände und Landesverbände einleiten kann? wenn sie die Disziplin verletzen. Wir geben auch der Exekutive das Recht, über Vorschlag des Kongreßanwaltes weitgehende Maßnahmen gegen Gruppen und Verbände zu ergreifen, wenn sie das Gesetz verletzen oder die Interessen der Organisation, ihre Institutionen, der Fonds usw. schwer schädigen. Die Exekutive kann dies tun, auch bevor das Ehrengericht sein Urteil gesprochen hat. Wir belassen jedoch das Gericht als entscheidende und unabhängige Instanz, welche das letzte Wort in solchen Dingen hat. Der zweite grundlegende Vorschlag, den die Kommission macht* ist die Schaffung von 'Cerritorialverbänden in jedem Lande, um die Schekelzahler zusammenzufassen und die zionißtischen Kräfte jedes Landes für sämtliche Leistungen für Palästina zu vereinigen. Wir schließen dabei völlig die Landespolitik und andere Landesarbeit aus, für die die Vereinigung aller zionistischen Gruppen nicht Pflicht ist. Selbstverständlich kann ein Territorial verband, wenn er das einstimmig beschließt, auch andere Aktionen gemeinschaftlich führen. Wir haben Hunderttausende von Schekelzahlern, die zu keinem Landesverband und zu keiner zionistischen Körperschaft gehören. Sie haben zionistisches Interesse und zionistischen Willen, doch sie wollen mit der ganzen Bewegung mitarbeiten und sich nicht an einen besonderen, parteimäßig orientierten Teil der Bewegung anschließen. Selbstverständlich kann jede Partei durch ihre Agitation es dazu bringen, daß große Teile der unparteiischen Masse sich ihr anschließen, es ist aber die Aufgabe des Zionismus, unsere gemeinsame Aufgabe, diejenigen, die bereits Interesse am Kongreß und an seinen Problemen habena möglichst ungesäumt zur zionistischen Tätigkeit, zur Keren Hajessod-Lei-