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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 418

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 418 (sequence 418)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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18 j5- Kongreßsitzung: Bericht der Erziehungskommission DIE ZUSCHÜSSE DER REGIERUNG. 8. Der Kongreß gibt seiner Meinung Ausdruck, daß, obwohl die palästinensische Regierung ihre Zuschüsse für die jüdische Erziehung um 6000 Pfund erhöht hat, die gegenwärtige Beteiligung der Regierung am Erziehungsbudget der Zahl der Schüler, die in den Schulen erzogen werden, und dem Maß der Beteiligung der jüdischen Gemeinschaft an den Einnahmen der Regierung nicht entspricht. Der Kongreß macht es der Exekutive der Agency zur Pflicht, zusammen mit dem Waad Leumi die Verhandlungen mit der Regierung über die Erhöhung des Erziehungsbudgets fortzusetzen. AUFNAHME DEUTSCHER KINDER. 9. In der Erkenntnis der großen Bedeutung der Überleitung deutscher Kinder in hebräische Schulen fordert der Kongreß das Erziehungsdepartement auf, alle Anstrengungen zu machen, damit das Schulnetz durch Eröffnung neuer Klassen und Beihilfe zur Errichtung neuer Erziehungsinstitutionen die Kinder der deutschen Einwanderer aufnehme, damit diese Kinder nicht außerhalb der Schulen bleiben. Ebenso erkennt der Kongreß die Notwendigkeit, neue Fachinstitutionen und Internate für die Kinder deutscher Juden, die ins Land kommen, zu eröffnen. 10. Da der Kongreß es als sehr wichtig ansieht, daß die jungen Einwanderer aus Deutschland, die das volksschulpflichtige Alter überschritten haben, eine Facherziehung, insbesondere Vorbereitung für landwirtschaftliche Arbeit, erhalten, begrüßt er es, daß der ländliche Jischuv in allen Teilen des Landes sich bemüht, die Einwanderer in die Landwirtschaften des Landes aufzunehmen. 11. Der Kongreß macht es der Exekutive zur Pflicht, für die Konzentration dieser Tätigkeit unter Bedingungen zu sorgen, die die erwünschte Erziehung und Aufsicht darüber ermöglichen, sowie für die Erleichterung der Einwanderung der Jugend ins Land Sorge zu tragen. Ebenso obliegt es der Exekutive, für die Beistellung der für die genannte Tätigkeit erforderlichen Mittel aus jenen Sammlungen zu sorgen, die in der jüdischen Welt zugunsten der deutschen Juden organisiert werden. VERBINDUNG DER ERZIEHUNG IN EREZ ISRAEL UND IM GALUTH. 12. Der Kongreß betrachtet es als Notwendigkeit der Stunde, die geistige Verbindung zwischen der jüdischen Kultur in Erez Israel und der hebräischen Bewegung und der nationalen Erziehung der verschiedenen Richtungen im Galuth und ihre gemeinsame Tätigkeit zu stärken, und verpflichtet alle Institute der Zionistischen Organisation, sowie die zionistischen Einzelpersonen in Erez Israel und im Galuth, an der Stärkung dieser Verbindung mitzuwirken. 13. Indem der Kongreß die Anstrengungen zur Verbreitung der hebräischen Sprache und Kultur in den bestehenden Schulen anerkennt, sieht er in der hebräischen Schule in der Diaspora einen wichtigen Faktor zur Vorbereitung der heutigen Generation für den Aufbau des Landes und läßt an alle Zionisten den Ruf ergehen, die hebräische Schule moralisch und materiell zu unterstützen. VERBREITUNG DER HEBRÄISCHEN SPRACHE UNTER DEN EINWANDERERN. 14. In Verbindung mit der Steigerung der Einwanderung, die eine Sprachenverwirrung im Lande befürchten läßt, beschließt der Kongreß: . a) Alle Palästinaämter und alle Hachschara-Institutionen sind verpflichtet, dafür zu sorgen und dazu beizutragen, daß die Einwanderer die hebräische Sprache im Wort beherrschen. b) Die zionistischen Organisationen aller Richtungen in den einzelnen Ländern sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die jüdischen Massen sich die hebräische Sprache zu eigen machen, indem sie die für diesen Zweck bestehenden Institutionen stärken und neue Institutionen gründen. c) Die Exekutive hat dafür Sorge zu tragen, daß Institute zum Zwecke der Verbreitung der hebräischen Sprache in Erez Israel unter den neuen Einwanderern gegründet werden, und ist verpflichtet, die hiefür erforderlichen Mittel beizustellen.

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