Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 417 (sequence 417)
- Language
- German, English, Hebrew
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Ostroivsky 417 und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dem Jischuv in der Erhaltung des geeinigten Erziehungswesens behilflich sein/" 3. Der Kongreß konstatiert mit großer Genugtuung, daß der jüdische Jischuv in all seinen Teilen der Aufforderung des Zionistischen Aktionskomitees, die Einheitlichkeit und Konzentration des hebräischen Erziehungswesens in der Kompetenz der Knesseth Israel zu wahren, Folge geleistet hat. 4. Der Kongreß ist von der Überzeugung durchdrungen, daß der Waad Leumi die folgenden Prinzipien, die dem hebräischen Erziehungssystem im Lande zugrunde liegen, zu wahren wissen wird: a) Die Einheitlichkeit und Vollständigkeit der Erziehung. b) Die Autonomierechte der Strömungen, die in dem bestehenden Erziehungsstatut anerkannt sind. Der Kongreß bestätigt die Erklärung der Exekutive der Jewish Agency in ihrem Schreiben vom 31. November 1932, welche die erwähnten Grundlagen als Hauptbedingungen für die Übertragung des Erziehungswerkes festsetzt. Zu Punkt 3 will ich bemerken, daß es im Jischuv verschiedene Ansichten hierüber gab. Manche waren der Ansicht, daß das Erziehungswerk nicht in einer Hand konzentriert sein, sondern daß eine Dezentralisation vorgenommen und die Erziehung an die lokalen Räte übertragen werden solle. Es ist aber dem Waad Leumi gelungen, alle Kreise des Jischuv um das vereinigte Schulnetz der Knesseth Israel zu vereinigen. In der Abstimmung we?'de?i diese vier Anträge der Kommission angenommen. BERICHTERSTATTER OSTROWSKY: Die Kommission legt Ihnen ferner folgende weiteren Beschlußanträge vor: ERZIEHUNGSBUDGET. 5. Der Kongreß stellt fest, daß einerseits dank der ständig wachsenden Beteiligung des Jischuv an den Ausgaben des Erziehungswerkes im Lande und dank der Vergrößerung der Regierungszuschüsse zum Budget für jüdische Erziehung, anderseits durch Ersparungen und Kürzungen im Erziehungssystem die Jewish Agency in diesem Jahre ihre Verpflichtung gegenüber dem Waad Leumi für das im Vorjahre zur Zeit der Übergabe übernommene Erziehungsbudget herabsetzen konnte. Der Kongreß legt demnach der Exekutive die Pflicht auf, die festgesetzte Summe von 24.000 Pfund für die Erziehung ohne Kürzung auszuzahlen und dafür zu sorgen, daß diese Verpflichtung zur Gänze und in Ordnung erfüllt werde. Gleichzeitig nimmt der Kongreß mit großem Bedauern zur Kenntnis, daß infolge der schweren finanziellen Lage der Jewish Agency in den letzten Jahren das Netz des hebräischen Schulwerks im Lande eingeschränkt werden mußte, und spricht die Hoffnung aus, daß durch die Anstrengungen des Jischuv und der zionistischen Bewegung in naher Zukunft Mittel und Wege gefunden werden, das Netz der Erziehung zu erweitern und zu entwickeln. 6. Der Kongreß fordert den Waad Leumi auf, den Erziehungsstandard und das Niveau der achtklassigen Volksschule zu wahren und alles daranzusetzen, daß das bestehende Schulnetz so weit als möglich auch die Kinder, die keinen Unterricht genießen, und solche Kinder umfasse, die fremde Schulen besuchen. KINDERGÄRTEN. 7. Der Kongreß gibt seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß unter den verschiedenen Ersparnissen am Erziehungsbudget, die im letzten Jahre gemacht wurden, sich auch die Streichung des Budgets der Kindergärten befand; er bewilligt daher für den Waad Leumi ein zusätzliches Budget von 1000 Pfund außerhalb des ständigen Budgets für Erziehung zwecks Unterstützung der Kindergärten im alten Jischuv, im arbeitenden Jischuv und in anderen neuen Kolonisationspunkten.