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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 406

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 406 (sequence 406)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8813-3484963
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406 j^r. Kongreßsitzung: Bericht der K.K.L.-Kommission Verständnis zu vermeiden, die erste Resolution eine kleine Änderung erfahren müßte. Es heißt dort: Der Kongreß erklärt, daß die Geldsammlungen für den Keren Kayemeth, als einen der beiden zentralen Fonds der zionistischen Bewegung, jeder andern Geldsammlung für irgendwelche Zwecke vorangehen. Ich glaube, es ist selbstverständlich, daß mit dem Worte „jede andere Geldsammlung" nicht der Keren Hajessod gemeint ist. Daher schlage ich vor, daß nach den Worten „jeder anderen Geldsammlung" die Worte eingesetzt werden: „außer dem Kereii Hajessod". Ferner möchte ich eine Bemerkung zum Punkt 6 der Resolution machen. Es wird dort von der Proklamierung einer größeren Aktion zwecks Errichtung einer Siedlung auf den Namen Chaim Arlosoroff gesprochen, und daß von den durch diese Aktion aufzubringenden Mitteln ein Drittel für den Bodenerwerb durch den K.K.L. bestimmt sein soll. Wenn eine solche Aktion schon proklamiert wird, so wird ein gewisses Präjudiz geschaffen, da diese Frage weder in der Keren-Hajessod-Kommission, noch in der Palästina-Kommission oder der Finanzkommission behandelt wurde. Und es ist die Frage, ob eine solche Aktion in einer bestimmten Form ohne Verletzung anderer Rücksichten proklamiert werden kann. Uns, dem Keren Hajessod, liegt es fern, gegen diese Aktion zu sein, im Gegenteil, wir würden es aufs innigste begrüßen, irgendeine Aktion durchzuführen, die eine Ehrung Chaim Arlosoroffs bedeutet. Wir sind aber überzeugt, daß es allen Gruppen und Kommissionen hier fern liegt, Beschlüsse zu fassen, die später als eine Störung anderer Beschlüsse und Aktionen wirken könnten. Es muß vermieden werden, daß die Bedingungen der Aufbringung des Budgets im allgemeinen und des Kolonisationsbudgets im besonderen erschwert werden. Daher wäre es zweckmäßig, den Punkt 6 der Resolution zurückzustellen, bis ein Beschluß darüber von den andern Kommissionen gefaßt wird. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Die Keren-Kayemeth-Kommission erklärt sich mit dem Amendement des Herrn Herrmann zu Punkt 1 einverstanden, und so hat auch der Kongreß nichts dagegen. M. M. USSISCHKIN (Allg., Weltw.): Ich bitte den Kongreß, auch die Resolution 6 jetzt anzunehmen. Es handelt sich um den prinzipiellen Beschluß, daß eine Aktion zwecks Gründung einer Siedlung zu Ehren von Chaim Arlosoroff proklamiert werde und daß ein Drittel des zu sammelnden Geldes für den Bodenerwerb durch den K.K.L. bestimmt sein soll. Ich weiß nicht, in welcher Kommission man Aenderungen in Bezug auf diese Prinzipien wird vornehmen können. Es soll eine gemeinsame Aktion beider Fonds zusammen mit den Vertretern der Arbeiterorganisation durchgeführt werden. Nach den Erfahrungen bei der Errichtung von Siedlungen braucht man etwa ein Drittel für Bodenerwerb. Wie und wann die Sammlung vor sich gehen wird, ist Sache interner Beschlußfassung der Fonds. Dr. ABRAHAM KATZNELSON (Arb., Erez Israel): Da diese Frage auf der Tagesordnung der Finanzkommission steht, schlage ich vor, daß

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