Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 404 (sequence 404)
- Language
- German, English, Hebrew
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404 14. Kongreßsitzung: Bericht der K.K.L.-Kommission zur Arbeit für den K.K.L. herangezogen werden; wenn sie die Sammelarbeit nicht der Jugend allein überlassen werden, dann ist zu hoffen, daß die Eingänge beträchtlich steigen werden. In diesem Sinne lege ich dem Kongreß Resolution 1 vor: 1. Der XVIII. Zionistenkongreß fordert alle zionistischen Parteien, Verbände und Gruppen sowie deren Mitglieder auf, die Arbeit für die Erlösung des Bodens in Erez Israel an die Spitze ihrer Anstrengungen für den Palästina-Aufbau zu stellen. Der Kongreß erklärt, daß die Geldsammlungen für den Keren Kayemeth, als einen der beiden zentralen Fonds der zionistischen Bewegung, jeder anderen Geldsammlung für irgendwelche Zwecke vorangehen. Er verlangt von allen Parteien, Verbänden und Gruppen die Respektierung der traditionellen Aktionen, sowie der Monopolsammelmittel des Keren Kayemeth. Zur zweiten Resolution habe ich folgendes zu bemerken: Sie wissen, daß in vielen Ländern Hilfskomitees für unsere deutschen Brüder ins Leben gerufen worden sind und daß in einigen Ländern beschlossen wurde, von den gesammelten Geldern einen Teil zur Seßhaftmachung deutscher Juden in Palästina zu bestimmen. Es handelt sich nunmehr darum, daß ein Teil dieser für Erez Israel bestimmten Gelder zum Ankauf von Boden durch den K.K.L. verwendet werde. Die Zionisten der einzelnen Länder haben die Pflicht, dies zu überwachen und zu trachten, daß nicht weniger als ein Drittel der für Palästina bestimmten Gelder dem K.K.L. zugeführt werde. Die Resolution lautet daher: 2. Der Kongreß fordert alle Zionisten auf, darauf zu bestehen, daß bei Spezialaktionen, die in den einzelnen Ländern für die deutschen Juden durchgeführt werden, mindestens ein Drittel der gesammelten und für Palästina bestimmten Gelder für die Erwerbung von Boden in Palästina verwendet werden soll. Es ist die Pflicht aller Zionisten, zu fordern, daß die aus diesen Mitteln zu erwerbenden Böden durch den Keren Kayemeth gekauft und als dessen unveräußerliches Eigentum erklärt werden. Und nun will ich mir erlauben, die dritte Resolution vorzulegen und sie kurz zu begründen: 3. Um dem K.K.L. die Erlösung des Bodens in einem rascheren Tempo zu ermöglichen, wendet sich der Kongreß an alle jüdischen Gemeinden und Institutionen mit dem dringenden Appell, Stiftungen und ähnliche Gelder, die sich in ihrem Besitz befinden, soweit dies mit den Landesgesetzen vereinbar ist, dem Keren Kayemeth als Depot zu übertragen. Der K.K.L. übernimmt die volle Verantwortung für diese Stiftungen und ihre Verzinsung. Sie wissen, daß viele tausende durch Juden geschaffene, für Juden bestimmte und durch Juden verwaltete Stiftungen bestehen. Es handelt sich nun darum, daß diese, in die Millionen gehenden Gelder, soweit dies mit den Landesgesetzen vereinbar ist, dem K.K.L. als Depot übergeben werden. Der K.K.L., der ein unbewegliches Vermögen von über zwei Millionen Pfund besitzt, wird für jede der abzuschließenden Vereinbarungen die Verantwortung, sowohl für die Sicherheit der Depots als auch für ihre Verzinsung, übernehmen. Ich bin überzeugt, daß der K.K.L. mindestens so viel Sicherheit bietet, wie manche Großbank, wo diese Stiftungsgelder bis heute deponiert sind. Die Verwaltungen der jüdischen Gemeinden und Wohlfahrtsinstitutionen müssen dieser Sache ihr besonderes Augenmerk widmen. Und nun zu den weiteren Resolutionen, die keiner neuerlichen Begründung bedürfen, da Herr Ussischkin diese Vorschläge in seinem Referat schon ausführlich besprochen hat.