Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 399 (sequence 399)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3476254-3476290--8806-3484956- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Motzkin, Jabotinsky 399 will, daß kein Wort gesagt wird, welches dem Ansehen des Kongresses oder der Sache schädlich ist, dann wird er die Möglichkeit haben, jedes solche Wort zurückzuweisen. Ich fordere freie Diskussion und rufe Euch zu: Laßt nicht zu, daß durch den Bruch aller Tradition einer Volksvertretung ein Präzedenzfall geschaffen wird, den alle bereuen werden (Beifall). Hierauf gelangt der Antrag des A.C. zur Abstimmung, daß keine Diskussion und keine Erklärung, außer den vom Präsidium genehmigten, zugelassen werde. Der Antrag des A.C. wird mit 179 gegen 70 Stimmen angenommen. VLADIMIR JABOTINSKY verliest sodann folgende Deklaration der Zionisten-Revisionisten: Angesichts der in der letzten Zeit von verschiedenen zionistischen Gruppen gegenseitig erhobenen Beschuldigungen hinsichtlich der Empfehlung oder Anwendung von Gewalt als Mittel des parteipolitischen oder sozialen Kampfes innerhalb des palästinensischen Jischuv, sieht sich der XVIII. Zionistenkongreß veranlaßt, folgendes zu erklären : Unter feierlicher Feststellung der Tatsache, daß alle im Kongreß vertretenen Richtungen ohne Ausnahme die grundsätzliche, der unerschütterlichen Tradition der jüdischen Ethik getreue Abscheu vor allen brutalen Gewaltmethoden teilen, erklärt der Kongreß seine tiefe Überzeugung, daß alle Behauptungen, wonach in der zionistischen Bewegung Elemente vorhanden sind, welche die vorerwähnte Tradition ablehnen, jeder realen Begründung entbehren. Gleichzeitig konstatiert der Kongreß mit Bedauern, daß der Partei- und Klassenkampf innerhalb des Jischuv im Laufe der letzten Jahre eine Erbitterung hervorgerufen hat, die einerseits zu der Praxis des Faustrechtes als häufiger Erscheinung führt, anderseits aber ihren Ausdruck in der Verbreitung von Beschuldigungen findet, welche die zionistische Sache gefährden können; und daß es daher schon seit langem notwendig erscheint, diese ungesunde Atmosphäre zu untersuchen, unter der Bedingung, daß die untersuchende Instanz alle Garantien der Neutralität bietet und die Untersuchung den' gesamten diesbezüglichen Fragenkomplex der gegenseitigen Anschuldigungen und Behauptungen umfassen soll. Der geeignete Zeitpunkt für die Einleitung dieser Untersuchung soll in einer V/eise festgesetzt werden, die jede Möglichkeit ausschließt, daß dieser Schritt von irgendwelcher Seite auch nur im entferntesten als Stellungnahme, Beeinflussung oder Einmischung in irgendein in Palästina schwebendes Gerichtsverfahren verstanden oder gedeutet werden kann. Unmittelbar nach dem Eintritte solcher Umstände soll das Aktionskomitee die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die Untersuchung der vorerwähnten Erscheinungen durch eine neutrale und das Vertrauen aller Parteien genießende Kommission zu veranlassen, welche nach Anhörung und Prüfung aller etwaigen gegenseitigen Anschuldigungen den diesbezüglichen Tatbestand und seine Ursachen aufklären und Wege und Mittel zu ihrer Beseitigung vorschlagen soll. Das Aktionskomitee soll demnach bevollmächtigt werden, entweder durch eine Zweidrittelmehrheit die von dieser Kommission empfohlenen Beschlüsse der Exekutive zur Durchführung zu übergeben, oder, falls eine solche Mehrheit nicht zustandekommt, die Angelegenheit vor den XIX. Kongreß zu bringen. Nach Verlesung der Deklaration der Revisionisten will Vladimir Jabotinsky einen neuen Vorschlag machen, der dem Präsidium nicht vorgelegen hat. Präs. Motzkin läßt diesen Vorschlag nicht zu. VLADIMIR JABOTINSKY: Ich habe den Vorschlag machen wollen, daß das gesamte Material dem Kongreß vorgelegt wird, damit dieser sich überzeugen kann, daß es auf Lüge und Verleumdung beruht.