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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1934-01-01 · 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933 · p. Seite 323

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
Date
1934-01-01
Page
Seite 323 (sequence 323)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476290--8730-3484880
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Renies, Großmanny Locker, Mereminski 323 Antwort im Kongreß. Ich frage durch das Präsidium die Exekutive, ob sie Antwort auf meine Interpellation geben will. BERL LOCKER (Mitgl. d. Ex): Der Verlauf des Kongresses und die Tatsache, daß bisher so wenig Plenarsitzungen abgehalten wurden, sind die Ursachen, daß die Interpellation Großmanns bisher noch nicht beantwortet wurde. Unsere Antwort lautet: Die Exekutive hat sich mit der Frage beschäftigt, und stellt fest, daß die Verhandlungen, um die es sich in der Anfrage handelt, nicht im Auftrage der Exekutive geführt wurden. Weitere Einzelheiten sind wir bereit, der Politischen Kommission mitzuteilen. Wir werden es der Politischen Kommission überlassen, zu entscheiden, ob sie diese Antwort dem Plenum des Kongresses mitteilen wird. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Ich erinnere daran, daß es im Organisationsstatut in den Vorschriften über Interpellationsbeantwortung heißt: „Die Beantwortung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, sie kann auch von der Exekutive unter Angabe von Gründen abgelehnt werden.'' MEIR GROSSMANN: Da Herr Locker erklärt hat, daß die Zionistische Organisation keine Beziehungen zu diesen Verhandlungen hat, so frage ich an, ob die Anglo-Palestine Bank der Kontrolle der Zionistischen Exekutive unterliegt oder nicht. ISRAEL MEREMINSKI (Arb., Erez Israel): Die Exekutive hat zunächst erklärt, daß sie keinen Zusammenhang mit dem Vertrag hat. In dem zweiten Teil ihrer Erklärung hat sie bemerkt, daß nach ihrer Ansicht die Politische Kommission diese Frage zu behandeln habe. Meint die Exekutive damit, daß sie jetzt nicht die Verantwortung dafür übernehmen will, eine eingehende Erklärung abzugeben, bevor die Politische Kommission, die alle politischen Angelegenheiten des Kongresses behandelt, die Sache geprüft hat und beschließt, ob und in welcher Form die Sache dem Kongreß vorgelegt werden soll? Wenn dem so ist, so glaoibe ich, daß dies ein Grund ist, die Anfrage Großmanns nicht zu beantworten. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Beide Anfragen sind keine Anfragen, sondern lediglich Ratschläge an die Exekutive. BERL LOCKER: Ich glaube, daß die Exekutive berechtigt ist, unter Angabe von Gründen überhaupt keine Antwort auf eine Interpellation zu erteilen. Da sie die Sache vorher in der Politischen Kommission vorbringen will, so ist sie sicher berechtigt, nach Erteilung einer allgemeinen Antwort zu erklären, daß sie alle Einzelheiten, die sie besitzt, der Politischen Kommission übergeben will. Hiermit sollte die Sache erledigt sein. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Die Erklärung des Herrn Locker ist so zu verstehen, daß die Exekutive ihre Erklärungen vor der Politischen Kommission abgeben will; dann wird der Kongreß berechtigt sein, 21*

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