Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 199)
- Language
- German, English, Hebrew
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Gelber 199 immer sie leben, zu untergraben droht, daß daher dieses Ereignis nicht mehr als eine Angelegenheit der deutschen Judenheit, sondern als eine des gesamten Weltjudentums zu betrachten und zu behandeln ist 5 und daß es zur Pflicht des Weltjudentums geworden ist, auf diesen Vernichtungsfeldzug gegen das jüdische Weltvolk im Namen des jüdischen Weltvolkes und mit allen uns zur Verfügung stehenden, der Ethik des Judentums und der Menschheit gemäßen Mittel eines gerechten Abwehrkampfes zu reagieren. Der Kongreß begrüßt daher die spontane Entscheidung der jüdischen Massen in allen Ländern, ihre Kaufkraft und ihren wirtschaftlichen Einfluß als Faktor des Welthandels künftighin ausschließlich zu Gunsten der Produktion jener Staaten einzusetzen, welche das Prinzip der unbedingten Gleichberechtigung ihrer jüdischen Bürger grundsätzlich anerkennen, und beschließt, daß die zionistische Bewegung jeden ernsten Versuch, diese gerechte Schutzaktion der jüdischen Volksmassen auszubauen und zu organisieren, aktiv und energisch unterstützen wird. Der Kongreß erklärt ferner, daß die Vergewaltigung der Staatsbürger jüdischer Abstammung durch das regierende System in Deutschland eine politische Gesinnung enthüllt, die die stärksten Gefahren für die Wohlfahrt aller Nationen, für den Weltfrieden und die menschliche Gesittung in sich birgt, und daß es die Pflicht aller jüdischen Kreise ist, auf diese Gefahr die schärfste Aufmerksamkeit der Machtfaktoren der Kulturwelt zu lenken. Dieser Ruf zur Schutzaktion gilt für alle Teile des jüdischen Volkes, einzig ausgenommen die deutsche Judenheit. In tiefstem brüderlichem Mitleid mit der tragischen Lage der deutschen Juden, im vollen Vertrauen darauf, daß sie die Tragödie mit Treue und Würde bestehen werden, wird sich das Weltjudentum jedes Versuches enthalten, das Verhalten der deutschen Juden gegenüber dem in Deutschland regierenden System nach irgendwelcher Richtung zu beeinflussen; aber zu gleicher Zeit kann das Weltjudentum seine eigene Taktik diesem Regime gegenüber in keiner Weise von den diesbezüglichen Stimmungen der deutschen Judenheit abhängig machen. Es gilt jetzt, für die Lebensberechtigung eines Weltvolkes, nicht bloß für das Bestehen einer Landesgemeinde zu kämpfen; und der Kongreß erklärt feierlich und entschieden, daß alle Versuche, durch unwürdige und unmenschliche Drohungen mit lokalen Repressalien die Einstellung der Schutzaktion des Weltjudentums zu erpressen, unberücksichtigt bleiben werden. 2. Der Kongreß erklärt, daß die Katastrophe des deutschen Judentums der ganzen Welt den endgültigen und entscheidenden Beweis für die große Wahrheit gibt, daß die einzige Lösung des tragischen Problems der Weltjudenheit nur in der Schaffung eines Gemeinwesens besteht, einerseits auf einem Territorium mit genügendem Räume für die breiten jüdischen Massen, anderseits ausgestattet mit allen Rechten einer nationalen jüdischen Staatlichkeit. Gerade diese Lösung der Judenfrage hatten die Schöpfer der Balfour-Deklaration und des Mandates im Auge; daher ist die einzig richtige Interpretation dieser Versprechungen, die die zivilisierte Welt in diesen Dokumenten übernommen hat, die Umwandlung Palästinas zu beiden Seiten des Jordan in einen jüdischen Staat. Der Kongreß wendet sich an die Mandatarmacht, an den Völkerbund und an die Regierungen, sowie an die öffentliche Meinung der zivilisierten Welt mit der Forderung, diese Auffassung der im Palästinamandat enthaltenen Grundsätze endgültig anzunehmen und daraus alle praktischen Konsequenzen zu ziehen, und zwar: a) freie Einwanderung der jüdischen Massen nach Palästina zu beiden Seiten des Jordans, unter der ausschließlichen Führung und Verantwortung der Zionistischen Organisation als Jewish Agency; b) die Durchführung aller jener politischen, administrativen und ökonomischen Reformen in dem gesamten ursprünglichen Mandatsgebiete, die unter völliger Garantie der Rechte der im Lande lebenden nichtjüdischen Bevölkerung in ihrer Gesamtheit ein den Zielen der jüdischen Massenkolonisation entsprechendes Regime darstellen; c) die Sicherheit der jüdischen Ansiedler im gesamten Mandatsgebiete durch die Schaffung von legalen, in Zahl und Ausrüstung ihrer Aufgabe gewachsenen und aus Juden bestehenden Schutzformationen zu gewährleisten; d) der Mandatar macht und der Jewish Agency die Aufnahme einer den genannten Zielen adäquaten internationalen Anleihe zu ermöglichen.