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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 557

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 557 (sequence 560)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8365-3484514
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Zuchowitzky, Thon 557 Dr. JAKOB THON (Erez Israel — spricht deutsch): Als Mitglied der palästinensischen Delegation des Waad Leumi möchte ich zunächst einen Punkt berühren, den der Vorsitzende behandelt hat: das ist das separate Vorgehen des Waad Leumi beim Völkerbund. Der Waad Leumi hat jederzeit auf eine Kooperation mit der Jewish Agency das größte Gewicht gelegt, aber es scheint, daß gerade in diesem Fall die Überreichung des Memorandums beim Völkerbund seitens der Vertreter des Jischuw, auf dessen Rücken sich die Ereignisse schließlich abgespielt haben, von besonderer Wirkung sein mußte. Im allgemeinen ist es aber gewiß erforderlich, daß in wichtigen Angelegenheiten eine klare Verständigung zwischen den beiden Instanzen erfolgt. Die Frage der Abgrenzungen der Kompetenzen zwischen Jewish Agency und Waad Leumi ist sehr wichtig und soll die beiden ernst beschäftigen. Einen betrübenden Eindruck machte es, daß die Agency beim ersten konkreten Schritt, der für eine Kooperation sehr geeignet war, einen separaten Weg nahm, indem sie nämlich für die Verwaltung des Hilfsfonds eine eigene administrative Stelle schuf und damit organisatorisch und finanziell viel Schaden brachte. Es ist eine schwere Unterlassung, daß in einer Zeit, die nach praktischer Arbeit lechzt, das Projekt der Ansiedlung der tausend Familien, von dem auch der Vorsitzende gesprochen hat, nicht über das Stadium der Vorbereitungen und Korrespondenzen hinausgekommen ist. Von Wichtigkeit ist auch, die Gebiete, welche das innere Leben des Jischuw betreffen, dem Waad Leumi zu übertragen. Es handelt sich hier in erster Linie um die Erziehung. Gewiß wird der Jischuw eine geraume Zeit noch nicht die ganze Last der Erziehung tragen können. Dennoch wäre es im Interesse dieses kulturell wichtigen Gebietes gelegen, dem Jischuw die Autonomie auf diesem Gebiete zu überlassen; die vergrößerte Verantwortung würde auch die andauernd wachsende finanzielle Leistung des Jischuw mit sich bringen. Wir streben durchaus nach einer freundschaftlichen Kooperation zwischen Jischuw, Mandatarmacht und den Arabern. Wenn wir auch nicht glauben, daß hier die Administration oder ein Beamter alles vermag, so müssen wir doch sagen, daß die Mandatarmacht eine ihrer Hauptaufgaben nicht erfüllt hat, nämlich dazu beizutragen, daß ein freundschaftliches und befriedigendes Verhältnis zwischen Juden und Arabern hergestellt wird. Ich will hier nicht von der politischen Seite des Weißbuches sprechen; ich will in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß eine seiner verhängnisvollsten Wirkungen darin bestanden hat, daß es die Beziehungen zwischen Juden und Arabern auf lange Zeit hinaus verschlechtert hat. Auch in der Gesetzgebung sind große Fehler gemacht worden. Dazu gehört vor allem die „Protection of Tenants Ordinance", welche Fragen, die von einem Richter entschieden werden sollten, der administrativen Gewalt überträgt, damit eine ständige Unruhe und Mißtrauen bei den interessierten Parteien schafft und die Aufgabe der Beamten nur erschwert. In der Sache selbst muß betont werden, daß wir ein absolutes Verständnis für die Lebensnotwendigkeiten der Pächter auf unseren Böden haben. Die jüdischen Gesellschaften haben das in praxi auch ohne gesetzlichen Zwang bewiesen. Dieses Verständnis haben vor allem auch unsere eigenen Landarbeiter den arabischen Fellachen gegenüber. Auch das Gesetz über die Unveräußerlichkeit verpfändeter Böden muß schädlich wirken und widerspricht den bis jetzt von der Regierung selbst verfolgten Intentionen. Die Regie-

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