Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 529 (sequence 532)
- Language
- German, English, Hebrew
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Adler kommission führte — und Sie werden einsehen, daß wir ohne Meinungsverschiedenheiten auf dieser Basis schwer weiter arbeiten können. Angesichts alier Schwierigkeiten von außen wäre es traurig, wenn wir unsere eigenen Reihen nicht zu festigen und die Vergeudung kostbarer Energien zur Oberwindung innerer Unstimmigkeiten nicht zu vermeiden verstehen würden. Ich hatte erwartet, daß die politischen Aspekte der Arbeit der Agency uns von Dr. Weizmann dargestellt werden. Er hat das abgelehnt, aus Gründen, für die niemand in dieser Versammlung eine Erklärung zu verlangen braucht und die unzweifelhaft noch lange die Ursache tiefen Bedauerns für einen großen Teil des jüdischen Volkes sein werden. Im Namen der Jewish Agency spreche ich ihm unsere tiefe Dankbarkeit für seine hingebungsvolle Tätigkeit in den letzten zwei Jahren aus, für seine Staatskunst und seine großen Erfolge. Ich bin sicher, daß alle, die der Sache Palästinas dienen, seine großen Verdienste in all diesen Jahren anerkennen. Es ist nicht meine Absicht, über das politische Thema ausführlich zu sprechen, vielleicht ist schon zu viel darüber gesagt worden- Ich möchte ausdrücklich erklären, daß die Verhandlungen von Dr. Weizmann und seinen Kollegen mit dem Kabinettskomitee, die auf die Protestaktion wegen des Weißbuches folgten, mit vollem Einverständnis seiner Kollegen von der Agency in Amerika durchgeführt wurden. Wir waren in ständiger Verbindung durch Telefon, Kabel und Post und wir teilen voll und ganz mit ihnen die Verantwortlichkeit für das Ergebnis, das seinen Niederschlag im Brief des Premierministers gefunden hat und das ich für meine Person als eine außerordentlich großzügige Zurücknahme durch eine große Nation betrachte, was den von uns allen als sehr schwer empfundenen Affront betrifft. Es scheint mir auch, daß wir volle Klarheit über den Ausbau des nationalen Heimes unter dem Mandat bekommen müssen. Es gab eine große Diskussion darüber, was das Nationalheim eigentlich ist. Ich schlage keine neue Definition vor. Es ist definiert im Weißbuch von 1922 und diese Definition wurde damals von der Zionistischen Organisation akzeptiert. Sie lautet: „Auf die Frage, was die Entwicklung des jüdischen Nationalheimes in Palästina bedeutet, soll geantwortet werden, daß es sich nicht darum handelt, den Einwohnern von Palästina als Ganzem die jüdische Nationalität aufzuerlegen, es bedeutet vielmehr die weitere Entwicklung einer jüdischen Gemeinschaft, mit der Unterstützung der Juden in anderen Teilen der Welt, damit ein Zentrum entsteht, an dem das jüdische Volk als ganzes aus Gründen der Religion und Stammesgemeinschaft mit Interesse und Stolz teilnehmen soll. Damit diese Gemeinschaft die besten Aussichten für eine freie Entwicklung hat und dem jüdischen Volke volle Möglichkeit geben kann, seine Fähigkeiten zu entwickeln, ist es wesentlich zu wissen, daß es in Palästina auf Grund des Rechtes und nicht auf Grund der Duldung ist. Deshalb ist es notwendig, daß die Existenz eines jüdischen Nationalheims in Palästina international garantiert und daß formell anerkannt werden soll, daß es auf alter historischer Verknüpfung beruht." Norman Bentwich, der Oberstaatsanwalt von Palästina, hat eine noch kürzere Definition gegeben: „Ein nationales Heim bedeutet ein Territorium, in welchem ein Volk, ohne die Rechte politischer Souveränität zu bekommen, dennoch eine anerkannte rechtliche Stellung einnimmt und die Möglichkeit hat, seine moralischen, sozialen und geistigen Ideen zu entwickeln." Diese Definitionen sind eigentlich im Mandate enthalten. Der Vertrag über die Konstitution der Jewish Agency verwendet als Präambel und Grundlage die 34