Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 489

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 489 (sequence 492)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3476254-3476288--8297-3484446
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

489 c) durch Bewilligung einer Subvention speziell für die Fachausbildung der Kolonie- Arbeiter (z. B. in der Orangenpackung u. 'dgl.) zu sorgen. Außerdem sollen in den Kolonien Küchen sowie Spar- und Leihkassen errichtet werden. 6. Mit Befriedigung nimmt der Kongreß die Keren Kajemeth-Tätigkeit in Bezug auf die Bodenerwerbung innerhalb und in der Nähe der Kolonien zur Kenntnis. Auf «diesen Böden sollen Hilfswirtschaften und Schechunoth Owdim errichtet werden. Der Kongreß tritt auch für eine vermehrte Tätigkeit in dieser Richtung ein, und zwar soll in den nächsten Jahren: a) die Bodenerwerbung in den bestehenden Kclonien fortgesetzt und b) in der Nähe der neuen Kolonien eine Bodenreserve gesichert werden. so. ARBEITSLOSIGKEIT. 1. Mit Sorge weist der Kongreß auf die Zunahme der Arbeitslosigkeit hin, welche «eine Folge der politischen Situation in Palästina und der Krise in der gesamten Welt ist, sowie auf die Benachteiligung der jüdischen Arbeiter bei Vergebung von Regierungsarbeiten und beauftragt die Exekutive, alle Mittel zu ergreifen, um eine Besserung der Situation herbeizuführen. 2. Mit Befriedigung begrüßt der Kongreß die Schaffung eines Arbeitsfonds aus •den Mitteln des Jischuw zum Zwecke der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Lande und fordert die Exekutive der Zionistischen Organisation und der Jewish Agency auf, sich an diesem Fonds zu beteiligen, dessen Leitung sich aus allen daran Beteiligten zusammensetzen soll. 3. Der Kongreß betont die Wichtigkeit der Schaffung eines speziellen Fonds für Arbeitslosen- und Invalidenversicherung und fordert die Leitung der Jewish Agency auf, sich an diesem Fonds, dessen Leitung sich aus allen daran Interessierten zusammensetzen soll, mit einer bestimmten Summe zu beteiligen. F. GESUNDHEITSWESEN. 51. ÜBERTRAGUNG DES GESUNDHEITSWERKES AUF DEN JISCHUW. 1. Der Kongreß begrüßt die erfolgreichen Bemühungen der Hadassah, die Verantwortung für einen Teil ihrer Institutionen auf den Jischuw zu übertragen, und gibt •der Meinung Ausdruck, daß diese Bestrebungen in der gleichen Richtung fortgesetzt werden sollen. Der Hadassah soll hierdurch die Möglichkeit verschafft werden, neue, für den wachsenden Jischuw notwendige Gebiete des Gesundheitswesens weiter zu entwickeln. 2. Der Kongreß begrüßt den Antrag, das Gesundheitswerk auf die Knesseth Israel gemäß den Grundsätzen, wie sie gemeinsam vom Waad Habriuth, der Assefath Haniwcharim und der Exekutive der Jewish Agency festgesetzt wurden, zu übertragen, fordert aber, daß die Übertragung in einer Weise erfolge, welche die normale Entwicklung des Gesundheitswerkes gewährleistet. Der Kongreß ersucht die Exekutive der Jewish Agency, die weiteren Unterhandlungen bezüglich dieser Sache der Knesseth Israel und der Hadassah zu überlassen. 3. Der Kongreß nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Knesseth Israel sich mit £P 3500 an dem Budget der Hadassah beteiligen wird und ersucht die Exekutive, die Knesseth Israel aufzufordern, diesen Betrag aufzubringen, damit das Gesundlieitswerk in Erez Israel nicht gefährdet und der Beginn seiner Übergabe an die Knesseth Israel ermöglicht werde. 52. FORDERUNGEN AN DIE REGIERUNG. Der Kongreß stellt mit Bedauern fest, daß die Palästina-Regierung ihre Pflichten auf dem Gebiete der Gesundheitsfürsorge, z. B. bezüglich der Unterbringung von Infektionskranken (einschließlich Tuberkulösen), sowie Geisteskranken in Krankenhäusern, nicht erfüllt hat. Der Kongreß erklärt erneut, daß es der Palästina-Regierung obliegt, ■diejenigen jüdischen Institutionen finanziell zu unterstützen, die (wie z. B. das Esrath

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.