Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 488 (sequence 491)
- Language
- German, English, Hebrew
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488 stenz^ des jüdischen Arbeiters und seiner organisatorischen Kraft, die jüdische Arbeit zu schützen weiß. Der^ Kongieß verpflichtet alle Mitglieder der Zionistischen Organisation,'sowie alle diejenigen Immigranten und Unternehmungen, welche von der Zionistischen Organisation bezw. ihren Institutionen unterstützt werden, das Prinzip jüdischer Arbeit zu wahren. 48. ÖFFENTLICHE UND STÄDTISCHE ARBEITEN. 1. Der Kongreß stellt fest, daß trotz des Briefes des englischen Premierministers, in welchem die Palästina-Regierung verpflichtet wird, bei den öffentlichen Arbeiten jüdische Arbeiter im Verhältnis zum Beitrag des Jischuw zu den Einnahmen der Palästina-Regierung zu beschäftigen, die Regierung diese Pflicht nicht erfüllt hat. Der Kongreß fordert von der Palästina-Regierung, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und dem jüdischen Arbeiter seinen ihm zukommenden Teil bei den öffentlichen Arbeiten unter günstigen Arbeitsbedingungen zu sichern. 2. Mit Bedauern stellt der Kongreß^ fest, daß die Durchführung verschiedener öffentlicher und Bauarbeiten seitens öffentlicher und nationaler Institutionen und Gesellschaften immer wieder aufgehalten wird. Die Verzögerung dieser Arbeiten verschärft die Arbeitslage im Lande. Der Kongreß fordert daher die Exekutive der Jewish Agency auf, energische Mittel zu ergreifen und die betreffenden Institutionen und Gesellschaften dazu zu veranlassen, die erwähnten Arbeiten in Kürze durchzuführen. 3. Um die Lage der Arbeiter und Handwerker zu erleichtern und sie im Lande zu verwurzeln, betrachtet es der Kongreß als eine Lebensnotwendigkeit, für verheiratete städtische Arbeiter und Handwerker Hilfswirtschaften zu errichten, und beauftragt die Exekutive, energische Mittel zu ergreifen, um für diesen Zweck billigen Kredit zu erlangen. 49. DIE ARBEITSLAGE IN DEN KOLONIEN. 1. Der XVII. Kongreß erklärt, daß die seit einem halben Jahrhundert gemachten Anstrengungen, das volle Recht des jüdischen Arbeiters und Immigranten auf Arbeit in der jüdischen Landwirtschaft zu sichern, ein Gebot der zionistischen Notwendigkeit sind, in Palästina einen normalen arbeitenden Jischuw zu schaffen. 2. Der Kongreß verpflichtet alle Mitglieder der Zionistischen Organisation und diejenigen Institutionen und Gesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar von der Zionistischen Organisation unterstützt werden, das Prinzip jüdischer Arbeit in der jüdischen "Wirtschaft zu verwirklichen. 3. Der Kongreß erachtet die Verwurzelung jüdischer Arbeit in der Landwirtschaft als eine zionistische Aufgabe von außerordentlicher Bedeutung und erklärt, daß zur Sicherung jüdischer Arbeit entsprechende Arbeitsbedingungen und die "Wahrung der organisierten Kraft des jüdischen Arbeiters in der Kolonie unumgänglich notwendig sind. 4. Mit Befriedigung weist der Kongreß auf das beständige Wachstum der jüdischen Arbeiterschaft in der Pflanzungszone hin, das den Anstrengungen der chaluzischen Arbeitsbewegung und der zionistischen Festigkeit der Kolonistenkreise in dieser Zone zu verdanken ist. Zugleich spricht der Kongreß sein Bedauern darüber aus, daß die alten konsolidierten Kolonien die ihren Arbeitsmöglichkeiten entsprechende Zahl jüdischer Arbeiter noch nicht aufgenommen haben. 5. Angesichts dessen, daß die Sicherung jüdischer Arbeit in den Kolonien nur bei entsprechenden Existenzbedingungen und Erhöhung des Reallohnes möglich ist, beauftragt der Kongreß die Exekutive: a) sofort für billige und hygienische "Wohnungen sowohl für ledige wie für verheiratete Arbeiter zu sorgen; und zwar sollen zu diesem Zwecke in der Nähe der Kolonien Arbeiterlager für ledige und Schechunoth Owdim für verheiratete Arbeiter errichtet werden, b) dafür zu sorgen, daß die Hilfswirtschaften der Kibbuzim und der alleinstehenden Arbeiter nach einem speziell dafür ausgearbeiteten Plane erweitert und konsolidiert werden,