Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 487 (sequence 490)
- Language
- German, English, Hebrew
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487 43. CHALUZIM-IMMIGRATION. Der XVII. Kongreß stellt mit Bedauern fest, daß in letzter Zeit die Chaluzimmigration beschränkt und behindert wird. Der Kongreß betont die Notwendigkeit der ständigen Chaluz-Immigration, die zu keiner Zeit und unter keiner Bedingung unterbrochen werden darf. Die ununterbrochene Chaluz-Immigration erobert neue wirtschaftliche Positionen und erschließt neue Aufnahmemöglichkeiten. Diese Immigration hält die Verbindung zwischen Diaspora und Palästina aufrecht und fördert die Erziehung der jüdischen Jugend zur Chaluziuth. Der Kongreß fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, in nächster Zeit die chaluzische Immigration in dem Umfange zu sichern, wie es die Bedürfnisse des Landes und der Bewegung in der Diaspora erfordern. Die Zertifikate sind an die Chaluzorganisationen im Verhältnis zur Zahl der Hachscharah durchmachenden Chaluzim und zu der Zeit, die sie in den Hachscharah-Institutionen verbringen, zu verteilen. 44. IMMIGRATION DES MITTELSTANDES. Der Kongreß fordert, daß der Immigration des Mittelstandes besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Palästina-Exekutive und die Palästina-Ämter werden aufgefordert, für diese Kreise einen Informationsdienst betreffend Immigrationsmöglichkeiten und Ansiedlungsbedingungen in Landwirtschaft und Industrie zu organisieren. 45. ZUSAMMENSETZUNG DER PALÄSTINAÄMTER. 1. Die Zusammensetzung der Palästinaämter erfolgt nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die die verschiedenen Parteien des betreffenden Landes bei den Kongreßwahlen erhalten haben. Jede Hachscharah betreibende Partei, die bei den Kongreßwahlen im betreffenden Lande mindestens 50 Prozent der zur Erlangung eines Mandates erforderlichen Stimmenzahl erhalten hat, ist berechtigt, einen Vertreter in das Palästinaamt zu entsenden. Die Zahl der Vertreter einer Partei darf 50 Prozent der allgemeinen Mitgliederzahl eines Palästinaamtes nicht überschreiten. 2. Der Kongreß beauftragt das Aktionskomitee, bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen in der Frage der Zusammensetzung der Palästinaämter, die spätestens innerhalb von sechs Monaten erfolgen muß, die angemessene Beteiligung der Vertreter der chaluzischen Organisationen sicherzustellen. 46. IMMIGRATION AUS RUSSLAND UND DEM JEMEN. Der Kongreß betont, daß es notwendig ist, der Immigration aus Rußland und aus dem Jemen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Verfolgungen und die außerordentlich schwere Lage unserer dortigen Gesinnungsgenossen machen es notwendig, die Auswanderung aus jenen Ländern nach Palästina zu beschleunigen und ihren Umfang zu vergrößern. Der Kongreß wiederholt den Beschluß des XVI. Kongresess über die Notwendigkeit des Ausbaues des Palästinaamtes in Aden und der Förderung der landwirtschaftlichen Hachscharah der jemenitischen Immigranten. II. Arbeit. 47. SICHERUNG JÜDISCHER ARBEIT. Angesichts der in den letzten zwei Jahren gegen die jüdische Arbeit gerichteten Angriffe betont der XVII. Kongreß neuerlich: a) Die Sicherung jüdischer Arbeit in allen Zweigen jüdischer Wirtschaft in Palästina ist eine unbedingte Notwendigkeit des Wachtstums des jüdischen Jischuw und der Verwirklichung des Zionismus. b) Gute Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung der Verwurzelung jüdischer Arbeit, der Aufnahme der jüdischen Immigration, einer menschenwürdigen Exi-