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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 486

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 486 (sequence 489)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8294-3484443
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486 durch Einführung von Beschränkungen in Bezug auf Aiter, Geschlecht und Kategorien der Immigranten, welche das der Exekutive der Jewish Agency zustehende Recht der Disposition über die bewilligten Zertifikate praktisch illusorisch machen; durch Verwendung von Zertifikaten, die für die Einwanderung von Arbeitern vorgesehen waren, für Touristen, die eine Ansiedlungs-Erlaubnis bereits erhalten hatten;; durch Beschränkung des elementaren Rechtes der Juden Palästinas, ihre Familienangehörigen sich ins Land nachkommen zu lassen; sowie allgemein durch Ignorierung der Vorschläge der Jewish Agency in Bezug, auf den Umfang der Einwanderung, für die sie die Verantwortung trägt. 2. Der XVII. Zionistenkongreß fordert in Wiederholung der Beschlüsse früherer Kongresse die Jewish Agency auf, bei der Palästina-Regierung die Befreiung der jüdischen Immigration von den sie schwer bedrückenden und erschwerenden Steuern durchzusetzen. 3. Der Kongreß protestiert gegen die von der Regierung verfügten Ausweisungen; von Juden aus Palästina. 41. REFORM DES IMMIGRATIONSGESETZES. 1. Der XVII. Zionistenkongreß stellt folgendes fest: a) Die freie jüdische Immigration nach Palästina, deren Leitung und Regelung der Jewish Agency anheimgestellt werden soll, ist die Grundlage des Aufbaus des- Nationalen Heimes. b) Das Immigrationsgesetz von 1925/28 hat in Bezug auf die jüdische Immigration juridische und praktische Beschränkungen und Erschwerungen eingeführt, die in vollem Gegensatz zu den Bestimmungen des Mandats stehen, welches die Rückkehr des jüdischen Volkes nach Palästina als Recht und nicht als Gnade betrachtet. c) Das Immigrationsgesetz von 1925/28 erleichtert nicht nur nicht den Aufbau des Nationalen Heimes, sondern behindert die Einwanderung von Immigranten vieler Kategorien (Arbeiter, Kapitalisten, Verwandte, Touristen, Schüler und solche Juden, die aus religiösen Gründen nach Palästina kommen). Dieses Gesetz liefert auch diejenigen Juden, die im Einklang mit den Einwanderungsbestimmungen ins Land kommen, der Willkür der Administration aus. 2. Angesichts obengenannter Umstände fordert der Kongreß die Jewish Agency auf, den Beschluß des XVI. Kongresses über die Notwendigkeit einer Abänderung des Immigrationsgesetzes von 1925/28 in die Tat umzusetzen. Zu diesem Zweck soll als Grundlage für die Verhandlungen mit der Regierung ein Entwurf ausgearbeitet und vom Aktionskomitee der Zionistischen Organisation und dem Administrative Committee der Jewish Agency bei deren nächster Tagung bestätigt werden. 42. FÖRDERUNG DER H ACHSCHAR AH. Der Kongreß verzeichnet mit Befriedigung das Wachstum der chaluzischen Jugendbewegung, die heute Zehntausende von Mitgliedern umfaßt, welche trotz der schweren Bedingungen, in denen sich die zionistische Bewegung befindet, ausgeharrt haben. Gerade in der jetzigen kritischen Zeit erachtet es der Kongreß als eine unbedingte Notwendigkeit, die chaluzische Erziehung unter der jüdischen Jugend der Diaspora zu fördern, durch Sicherstellung dessen, daß die Hachscharah-Tätigkeit in ihrem Umfange nicht verkleinert und daß sie im Wege einer entsprechenden, auf eine Erweiterung der Hachscharah-Arbeit der verschiedenen Chaluz-Verbände durch die Institutionen der zionistischen Bewegung und der Jewish Agency gerichteten Unterstützung gefestigt und gefördert wird. Der Kongreß fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, den Beschluß des. XVI. Kongresses über das Vorzugsrecht des Hachscharah-Budgets innerhalb des allgemeinen Immigrationsbudgets zu beachten.

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