Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 464 (sequence 467)
- Language
- German, English, Hebrew
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464 24- Kongreß-Sitzung: Ergänzungen zu den Beschlüssen ISRAEL MEREMINSKI (Arb., Erez Israel): Da das Statement über die Politik dem Kongreß erst nach der Wahl zur Kenntnis gebracht wurde, könnte doch ein Zweifel bestehen und wir bitten daher, daß dennoch durch eine Abstimmung festgestellt werde, daß der Kongreß das Statement genehmigend zur Kenntnis nimmt. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Es liegt mir ein Vorschlag vor, über sämtliche Beschlußanträge zu dieser Materie zur Tagesordnung überzugehen. Da sich dagegen kein Widerspruch erhebt, ist der Ubergang zur Tagesordnung über sämtliche Anträge vom Kongreß einmütig genehmigt. BERICHTERSTATTER Dr. HALPERN: Ich stelle fest, daß diejenigen Gruppen, die sich an der Ihnen bekannten Koalition beteiligt haben, das hier verlesene Statement über die zukünftige Politik der Organisation im Permanenzausschuß zur Kenntnis genommen haben. ISRAEL MEREMINSKI (Arb., Erez Israel): Wir haben gestern eine Reihe von Beschlüssen über die Frage der Fonds und Sonder Sammlungen angenommen. Während der Abstimmung wurden von verschiedenen Seiten Anfragen gestellt, die bewiesen haben, daß einige Punkte der Beschlüsse nicht klar genug sind. Selbstverständlich können Beschlüsse des Kongresses nicht zurückgezogen werden, wir wollen aber einige Punkte hinzufügen, die die Beschlüsse ganz klarstellen. Der Zusatz lautet: Zusatz zu den Resolutionen der Subkommission für die Fonds. 1. Die Fonds zionistischer Gesellschaften und Organisationen, die schon durch einen der zionistischen Kongresse anerkannt wurden, bedürfen keiner neuerlichen Anerkennung, aber deren Inhaber müssen sich den Beschlüssen des XVI. und XVII. Zionistenkongresses fügen. 2. Zionistische Gesellschaften und Organisationen können ohne spezielle Erlaubnis und unbehindert Sammelaktionen einleiten, außerhalb der vom Kongreß für die 4 traditionellen Sammelaktionen des K K.L. bestimmten Zeitperioden (laut Punkt 2 und 3 der Beschlüsse des XVII. Zionistenkongresses). 3. In Bezug auf Keren Hajessod werden die obengenannten Sammelaktionen laut den Beschlüssen des XVI. Zionistenkongresses geregelt. Anmerkung zu Punkt 4 des bereits angenommenen Beschlusses: Die Kompetenz der genannten Landeskommission wird beschränkt einzig und allein auf Kontrolle und Überwachung der Berücksichtigung der in den Beschlüssen des XVI. Kongresses und in Punkt 1, 2, 3, 5 und 6 der Beschlüsse des XVII. Kongresses enthaltenen Bestimmungen. Der Antrag wird angenommen. Dr. JOSEF RUFEISEN (Allg., A.C.): Namens der Arbeiterfraktion der beiden Gruppen der Allgemeinen Zionisten und des Misrachi habe ich Ihnen auf Grund einer Debatte im Permanenzausschuß die folgende Erklärung zu dem Kongreßbeschluß vorzuschlagen, der bezüglich der Zusammensetzung der Palästinaämter gefaßt wurde (Unruhe bei den Revisionisten). Die Abstimmung im Kongreß wurde von einer Reihe von Delegierten irrtümlich aufgefaßt (Delegierter STRICKER: Das ist nicht wahr! Die Revisionisten lassen den Redner nicht zu Worte kommen).