Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 455 (sequence 458)
- Language
- German, English, Hebrew
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Grossmann, Kaplansky 455 zu fördern, die Förderung der jüdischen Ansiedlung eine ebensolche Pflicht der Regierung ist wie die Unterstützung der arabischen Landwirtschaft. Der Grundsatz der Priorität, den die revisionistische Partei beantragt, hätte nur dann einen Sinn, wenn wir gesagt hätten: Gebt diese Anleihe uns, wir garantieren ihre Rückzahlung, und darum soll sie in erster Reihe und in vorwiegendem Maße für die Förderung der jüdischen Kolonisation verwendet werden. Weil es sich aber um eine palästinensische Anleihe handelt, können wir uns nicht der Gefahr aussetzen, daß Araber und andere Gegner den Einwand erheben, daß wir mit dem Geld des arabischen Steuerzahlers die jüdische Ansiedlung finanzieren wollen. Darum bitte ich, die Resolution in der Fassung der Kommission anzunehmen. Sie folgt der Linie der Verhandlungen, die die Exekutive bisher vertreten hat. Wir werden noch genug kämpfen müssen, dieses Prinzip der Gleichheit in der Verteilung und der Gleichzeitigkeit der Ausführung durchzusetzen. Der Kongreß wird dazu beitragen, diese Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende zu führen, indem er diese Linie bestätigt und nicht Auffassungen sich zu eigen macht, die sich nicht vertreten lassen. Das Amendement Grossmann wird mit yj gegen 69 Stimmen abgelehnt, der Vorschlag der Kommission mit großer Majorität angenommen. Es folgt der Antrag betreffend Keren Kajemeth: Die Grundprinzipien des Jüdischen Nationalfonds — die Unveräußerlichkeit seines aus freiwilligen Beiträgen der Juden erworbenen Grund und Bodens und das Prinzip der jüdischen Arbeit — sind für das Gelingen des jüdischen Werkes in Palästina unerläßlich. Das System des Jüdischen Nationalfonds entspricht den fortschrittlichen Idealen der Menschheit, denn es beruht auf der gerechten Verteilung des Bodens unter denjenigen, die ihn bearbeiten, und erstrebt seine intensive Nutzung, Hebung der gesamten Volkswirtschaft des Landes und Wahrung der Interessen der Gemeinschaft als Obereigentümers des Bodens. Die Zionistische Organisation hält daher an diesem Grundsatze fest, und der XVII. Kongreß lehnt die von Sir John Hope Simpson an dem Jüdischen Nationalfonds geübte Kritik entschieden ab. Bodenerwerb ist die Voraussetzung für die Schaffung einer jüdischen Bauernklasse, die die Grundlage des gesamten jüdischen Aufbauwerkes in Palästina darstellt. Daher muß die Bodenerwerbstätigkeit des K K L. mit allen Mitteln gefördert werden. Der XVII. Kongreß betrachtet jede den jüdischen Bodenerwerb erschwerende Gesetzgebung als mandatswidrig und hemmend für die Verwirklichung des jüdischen Nationalheimes. Der Kongreß bestätigt die Richtlinien der Bodenpolitik des K K L. im Sinne des Erwerbs von Ländereien in allen Gebieten, die der Siedlungsarbeit in der nahen Zukunft neue Möglichkeiten eröffnen, und fordert eine unermüdliche Fortsetzung dieses Werkes. Er besteht auf der Forderung der Ubergabe eines entsprechenden Teiles der Staatsländereien an die Juden für die im Mandat vorgesehene jüdische dichte Ansiedlung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Es folgt die Resolution betreffend die Verfolgungen in Rußland: Angesichts der ununterbrochenen und wachsenden Verfolgungen gegen die Träger des Zionismusder jüdischen Religion und der hebräischen Kultur in Sowjet- Rußland, wiederholt der XVII. Zionistenkongreß seinen energischen Protest gegen diese unter dem unwahren Vorwand konterrevolutionärer Betätigung veranstalteten Verfolgungen seitens der Sowjet-Regierung, Der Kongreß verzeichnet mit Erbitterung, daß in der letzten Zeit auch die Verfolgungen gegen die zionistischen Verbannten, deren Verbannungs- und Verhaftungszeit bereits beendet ist, erheblich zugenommen haben.