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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 451

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 451 (sequence 454)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Grossmann, Ringel 45i Damit fallen also die Worte „und von seiner Erklärung betreffend den autoritativen Charakter dieses Dokumentes und würdigt diejenigen" in dem Kommissionsantrag weg. Mit dem zweiten Absatz der Kommissionsresolution sind wir zufrieden. Dagegen wollen wir den dritten Absatz ändern. Denn laut unserer Auffassung ist der Satz unglücklich konstruiert und schafft den falschen Eindruck, daß im MacDonald-Brief günstige Momente vorhanden sind. Daher schlagen wir eine Änderung vor, damit dieser Absatz klar ist und unsere Empfindungen in dieser Sache richtig ausdrückt. Der Absatz soll nach unserem Vorschlag lauten: Der Kongreß konstatiert mit Bedauern, daß die Palästinaverwaltung ihre den Juden ungünstige administrative Praxis nach wie vor anwendet, was insbesondere in der Fortdauer der Erschwerung jüdischen Bodenkaufes, jüdischer Einwanderung und der Verwendung jüdischer Arbeit bei Regierungsarbeiten zum Ausdruck kommt. Unser Vorschlag weicht vom Kommissionsvorschlag darin ab, daß er den Passus über die den Juden ungünstige administrative Praxis einfügt, ein Umstand, der in der ganzen Welt bekannt ist, und daß er den Passus von den Vorschriften des MacDonald-Briefes streicht. Jetzt kommen wir zum letzten Absatz, und da sind die Meinungsverschiedenheiten viel größer, tiefer und entschiedener. Der vierte Absatz der Resolution, wie er von der Kommission vorgeschlagen ist, erscheint mild, unklar und schafft den Eindruck, daß wir keine klare Antwort über unser Verhältnis zu dem MacDonald-Brief geben wollen. Ich bin nun der Ansicht, daß wir durch Einfügung eines sehr milden Wortes, das wir bei einer anderen Gelegenheit benutzt haben und jetzt wieder benutzen sollen, den richtigen Zusammenhang schaffen könnten. Wir schlagen nämlich vor, daß im ersten Satz des letzten Absatzes das Wort „unzureichend" eingefügt werden soll, und daß es dann heißen soll „und lediglich als Basis für weitere Verhandlungen". So würde also der Satz in der von uns vorgeschlagenen Fassung lauten: In Anbetracht dessen erachtet der XVII. Kongreß den Brief des Prime Ministers als unzureichend und lediglich als Basis für weitere Verhandlungen der Jewish Agency mit der Mandatsregierung . . . Hoher Kongreß! Eines von beiden — entweder man nimmt Resolutionen an, dann müssen sie einen klaren Sinn haben, oder es ist besser, überhaupt keine Resolution anzunehmen. Aber wenn der Kongreß Resolutionen annimmt, die unsere Meinung nicht klar ausdrücken, so ist das nicht würdig der höchsten Tribüne des jüdischen Volkes. Wir alle hier betrachten doch den MacDonald-Brief als ungenügend. Warum sollen wir es nicht sagen? Warum sollen wir nicht erklären, daß er bloß eine Basis für weitere Verhandlungen ist? Deshalb schlage ich diese redaktionelle Änderung vor. BERICHTERSTATTER Dr. RINGEL: Wir stehen in einer Debatte außenpolitischer Natur, welche in allen Parlamenten und speziell bei uns angesichts unserer schwierigen außenpolitischen Lage besonders viel Takt und Vorsicht verlangt. Infolgedessen werden solche Erörterungen immer und überall in viel größerem Maße als die Behandlung anderer Fragen in die Kommission verlegt. Ich muß nun zunächst mit Bedauern feststellen, daß mit Ausnahme eines einzigen Amendements keiner der Minderheitsanträge Grossman in der Kommission Ge- 29*

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