Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 439 (sequence 442)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3476254-3476288--8247-3484396- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kaplan, Babkow, Rosoff 439 b) Der XVII. Zionistenkongreß verpflichtet alle Mitglieder der Zionistischen Organisation und diejenigen Institutionen und Gesellschaften, die mittelbar oder unmittelbar von der Zionistischen Organisation unterstützt werden, das Prinzip jüdischer Arbeit in der jüdischen Wirtschaft zu verwirklichen. c) Der Kongreß erkennt die Verwurzelung jüdischer Arbeit in der Landwirtschaft als eine zionistische Aufgabe von außerordentlicher Bedeutung an, und erkennt weiter an, daß zur Sicherung jüdischer Arbeit entsprechende Arbeitsbedingungen und die Wahrung der organisierten Kraft des jüdischen Arbeiters in der Kolonie unumgänglich notwendig sind. d) Mit Befriedigung stellt der Kongreß das beständige Wachstum der jüdischen Arbeiterschaft in der Pflanzungszone fest, was den Anstrengungen der chaluzischen Arbeitsbewegung und der zionistischen Festigkeit der Kolonistenkreise in dieser Zone zu verdanken ist. Zugleich spricht der Kongreß sein Bedauern darüber aus, daß die alten konsolidierten Kolonien, die ihren Arbeitsmöglichkeiten entsprechende Zahl jüdischer Arbeiter noch nicht aufgenommen haben. e) Angesichts dessen, daß die Sicherung jüdischer Arbeit in den Kolonien nur bei entsprechenden Existenzbedingungen und Erhöhung des Reallohnes möglich ist, beauftragt der Kongreß die Exekutive: 1. Sofort für billige und hygienische Wohnungsmöglichkeiten sowohl für ledige wie für verheiratete Arbeiter zu sorgen, und zwar sollen zu diesem Zwecke in der Nähe der Kolonien Arbeiterlager für ledige und Schechunoth owdim für verheiratete Arbeiter errichtet werden. 2. Die Hilfswirtschaften der Kibbuzim und alleinstehender i\rbeiter sollen nach einem speziell dafür ausgearbeiteten Plane erweitert und konsolidiert werden. 3. Durch Bewilligung finanzieller Subvention soll für die Koloniearbeiter speziell gesorgt werden, und zwar soll deren Fachausbildung gefördert werden (Orangenpackung etc.). Außerdem sollen in den Kolonien Küchen und Spar- und Leihkassen errichtet werden. f) Mit Befriedigung nimmt der Kongreß die Keren Kajemeth-Tätigkeit in Bezug auf die Bodenerwerbung innerhalb und in der Nähe der Kolonien zur Kenntnis. Auf diesen Böden sollen Hilfswirtschaften und Schechunoth owdim errichtet werden. Der Kongreß tritt auch für eine vermehrte Tätigkeit in dieser Richtung ein, und zwar soll in den nächsten Jahren: 1. die Bodenerwerbung in den bestehenden Kolonien fortgesetzt werden; 2. in der Nähe der neuen Kolonien eine Bodenreserve gesichert werden. Zum Antrag a) möchte ich folgendes bemerken: Es gibt gegenwärtig in den Kolonien etwa 1500 Arbeitslose. Man könnte all diese Arbeitslosen und noch eine weitere Anzahl von Arbeitern in den jüdischen Kolonien beschäftigen, wenn nicht ein Teil der jüdischen Kolonisten unserer Sache fremd gegenüberstünde. Antrag a) wird einstimmig angenommen. ISRAEL ROSOFF (Rev., Weltw.): Im Zusammenhang mit Antrag b) möchte ich fragen, wie es mit der Sache des obligatorischen Schiedsgerichtes steht. Meines Erachtens hängen die beiden Fragen miteinander zusammen. Wenn ein obligatorisches Schiedsgericht bestehen wird, wird man allen die Pflicht der jüdischen Arbeit auferlegen können. BERICHTERSTATTER KAPLAN: Der Kommission lag diese Frage nicht vor. Wir haben daher keine Beschlüsse in dieser Hinsicht gefaßt. Ich kann nur hinzufügen, daß seinerzeit die Arbeiterorganisation an die Kolonistenvereinigung und an die Vereinigungen in den einzelnen Kolonien mit dem Vorschlag über Ab-