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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 405

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 405 (sequence 408)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Berligne 405 iter der Lehrer zu sichern. Wir haben zum Beispiel davon gesprochen, daß die 20.000 Pfund, die von der Regierung als Subvention für das jüdische Erziehungswerk gewährt werden, wie auch der Anteil der Agency an dem Erziehungsbudget vor allem für Zahlung der Lehrergehälter vorbehalten werden müsse und daß man diese Gelder für keine anderen Erziehungsbedürfnisse verwenden darf. Diese Beträge decken ungefähr die gesamten Lehrergehälter. Es tauchte noch eine Frage auf. Die Zahl der Kinder nimmt erfreulicher Weise von Jahr zu Jahr zu. Es erhebt sich nun die Frage, woher die Knesseth Israel die weiteren Summen nehmen wird, die für die Erziehung der neu hinzukommenden- Schüler erforderlich sind? Hierauf ist zu erklären, daß, trotzdem das Erziehungswerk sich noch im Besitz der Zionistischen Organisation befindet, das Budget von Kongreß zu Kongreß verkleinert wird. Ferner erklärten wir, daß diese Frage ihre Lösung im Jischuw selbst finden könne. Im Laufe vieler Jahre hat die Hadassah darum gekämpft, daß der Jischuw seinen Anteil an der Erhaltung der Hospitäler vergrößere. Die Hadassah hatte aber bis in die letzte Zeit keinen Erfolg damit. Erst seit man dem Jischuw an der Leitung der Hospitäler aktiven Anteil gab, haben sich auch die Leistungen des Jischuw für die Hospitäler vergrößert. Vorher konnte die Hadassah nur geringe Beträge vom Jischuw bekommen. Jetzt, nach Übertragung des Hospitals in Tel Aviv an die Stadtverwaltung, beteiligt sich diese mit verhältnismäßig sehr großen Summen. Von der Gemeinde in Haifa konnte die Hadassah im Laufe von mehreren Jahren kaum eine jährliche Summe von 200 Pfund für die Erhaltung des Hospitals bekommen. Jetzt, nachdem die dortige Gemeinde an der Leitung des Hospitals teil hat, bewilligte sie eine jährliche Summe von 1500 Pfund. Was die Schulen betrifft, so ist der Jischuw formell berechtigt, an deren Leitung teilzunehmen. Tatsächlich ist es aber nicht der Fall. Sie haben hier gehört, daß der Jischuw für Schulgelder an den Schulen, die von der Agency erhalten werden, einen Betrag von 31.000 Pfund ausgibt. Insgesamt gibt aber der Jischuw in Erez Israel für die Schulen mehr als 100.000 Pfund aus. Es gibt Schulen, die zur Gänze vom Jischuw erhalten werden. Warum ist dies möglich? Die Ursache ist, daß in diesen Schulen, wie z. B. im Gymnasium in Tel Aviv, der Jischuw und die Eltern die Leitung in ihren Händen haben. Man soll also nicht erklären, daß man die Übertragung durchführen will, wenn man die finanziellen Möglichkeiten des Jischuw kennt. Eins hängt vom anderen ab. Wenn man dem Jischuw Rechte geben wird, wird sich sein Anteil an der Erhaltung der Schulen vergrößern. Man hat hier schon von der Gefahr gesprochen, daß verschiedene Kolonien die Schulen in ihren Besitz werden übernehmen wollen, sodaß das zionistische Erziehungswerk zu zerbröckeln droht. Es besteht aber eine noch größere Gefahr, daß nämlich manche Kolonien die Regierung bitten werden, die dortigen Schulen zu übernehmen. Wir werden dann beim nächsten Kongreß darüber sprechen müssen, wie wir die Schulen wieder in unsere Hände bekommen. Ich wäre für den Minderheitsantrag unter folgenden Abänderungen: Es soll nicht heißen, daß die Übertragung ab 5693 erfolgt, sondern es soll heißen: „Die Übertragung soll unter entsprechenden Bedingungen und zur entsprechenden Zeit erfolgen." Es soll .aber klar sein, daß der Kongreß für eine Übertragung ist und die Frage nicht wieder in die Länge gezogen werden darf.

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