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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 402

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 402 (sequence 405)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8210-3484359
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Aoi 2o. Kongreß-Sitzung: Beriebt der Erziehungskommission derungen an die Regierung auf die Unterstützung unserer Elementarschulen beschränken? Antrag A 4 wird in dieser Fassung angenommen. BERICHTERSTATTER OSTRCWSKY: Die Frage der Übergabe des Erziehungswerkes an die Knesseth Israel hat uns schon auf den letzten beiden Kongressen beschäftigt, war aber nie so aktuell wie jetzt; denn unterdessen ist die Organisierung der Knesseth Israel Wirklichkeit geworden und die Assefath Haniwcharim setzte eine Kommission ein, die der nächsten Tagung Vorschläge darüber unterbreiten soll. Die Knesseth Israel befindet sich in einer schweren Lage, denn die Regierung hat die von ihr festgesetzten Steuern noch nicht bestätigt. Zu dem Erziehungsbudget trägt die Jewish Agency 77.000 Pfund, die Regierung fast 20.000 Pfund und der Jischuw über 30.000 Pfund bei. Eine Erhöhung der Beteiligung des Jischuw ist kaum möglich, da manche Kolonien schon 80 Prozent ihres Erziehungsbudgets decken. Nur wenn die Zionistische Organisation ihren Beitrag aufrecht erhält, kann es auch der Jischuw und wird es ebenfalls die Regierung tun; deshalb kann die Knesseth Israel das Schulwerk nur unter folgenden Bedingungen übernehmen: 1. daß die Exekutive den Beitrag des Jahres 5691 auch für die nächsten Jahre aufrechterhält; 2. daß die Exekutive sich dazu vertraglich verpflichtet; 3. daß Knesseth Israel und Exekutive gemeinsam das Schul werk leiten und gemeinsam für das Gesamtbudget verantwortlich sind. Demgegenüber steht die Exekutive auf dem Standpunkt, daß die Knesseth Israel, wenn sie das Schulwerk übernimmt, es ganz zu übernehmen hat und damit auch die ganze Verantwortung. Die Exekutive will sich nur zu einem bestimmten Beitrag, den der Kongreß beschließen wird, verpflichten und für seine Zahlung verantwortlich sein. Die Verträge mit den Lehrern, Beamten usw. hat aber die Knesseth Israel abzuschließen. Da also die Exekutive auf die Forderungen der Knesseth Israel nicht eingehen will, erkannte die Kommission, daß die Knesseth Israel das Schulwerk nicht sofort übernehmen kann, sondern daß erst im Laufe der nächsten zwei Jahre die entsprechende Form der Übernahme zu finden sein wird. Die Mehrheit der Erziehungskommission schlägt nun vor, daß man in den zwei Jahren bis zum nächsten Kongreß die Verhandlungen weiterführt. Im Laufe dieser Zeit ist zu erwarten, daß die Knesseth Israel so weit gefestigt und konsolidiert sein wird, daß man an den XVIII. Kongreß schon mit einem ausgearbeiteten Vorschlag wird herantreten können. Auf dem nächsten Kongreß wird man dann sehen können, ob eine Übergabe sofort nach dem Kongreß praktisch möglich ist. Die Anträge der Kommission lauten: B. Zur Frage der Übergabe des Erziehungswerkes an die Knesseth Israel. Mehrheitsvotum: 1. Der XVII. Kongreß bestätigt wiederholt den Beschluß des XVI. Kongresses, daß die Erziehungsarbeit in Palästina als integrierender Bestandteil der zionistischen Arbeit zu betrachten ist. 2. Der Kongreß \st der Meinung, daß im Laufe der nächsten zwei Jahre — bis zum nächsten Kongreß — die Knesseth Israel soweit gefestigt und konsolidiert sein wird, daß dem XVIII. Kongreß ein Antrag betreffend gemeinsame Führung des Erziehungswerkes — durch Jewish Agency und Knesseth Israel — wird unterbreitet

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