Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 377 (sequence 380)
- Language
- German, English, Hebrew
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Mereminski, Motzkin 377 nungen die Verschlechterung der Lage herbeigeführt. Das sind die tragischen Folgen der schlechten Gesetzgebung und der „tüchtigen" Beamten. Ein anderer Grundsatz, unter dem wir im Lande leiden, ist noch die im Gesetz anerkannte Herrschaft des Immigrationsbeamten, der das Recht hat, wenn ein Immigrant auf ihn nicht den Eindruck von bona fides macht, ihn zurückzuweisen, auch wenn er ein Visum besitzt und alle Beziehungen zum früheren Heimatlande abgebrochen hat. Dieser Willkür, die durch das Gesetz gerechtfertigt wird, muß ein Ende gemacht werden. Nach sechs Jahren brauche ich für dieses Forum nicht Beweise zu suchen, um die zionistische und die allgemeine Öffentlichkeit zu überzeugen, daß das Gesetz in der Praxis bankrottiert hat. Dieses hat schon den XVI. Kongreß dazu gebracht, energisch zu verlangen, daß dieses Gesetz von Grund auf geändert werden müsse. Und es ist jetzt die höchste Zeit, diese radikale Änderung zu veranlassen. Daher halten wir uns für berufen, einige Grundsätze für diese Änderung des Immigrationsgesetzes anzumerken. Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen der Kommission zwei Resolutionsanträge vorzulegen. Der erste Antrag, der auch im Kongreß zur Abstimmung kommen soll, ist die prinzipielle Resolution über die dringliche Notwendigkeit, ein neues Gesetz durch Verhandlungen mit der Mandatsregierung zu erreichen. Der Antrag lautet: 1. Der XVII. Zionistenkongreß stellt folgendes fest: a) Die freie jüdische Immigration nach Palästina, deren Leitung und Regelung der Jewish Agency anheimgestellt werden soll, ist die Grundlage des Aufbaues des jüdischen nationalen Heimes in Palästina. b) Die Immigrationsbill von 1925/28 hat theoretisch und praktisch die jüdische Immigration in einer Weise beschränkt und erschwert, die in vollem Gegensatz zu den Mandatsbestimmungen steht, welche die Rückkehr des jüdischen Volkes nach Palästina als Recht und nicht als Gnade betrachten. c) Die Immigrationsbill von 1925/28 erleichtert nicht nur nicht die Immigration, sondern behindert die Einwanderung von Arbeitern, Kapitalisten, Verwandten, Touristen, Schülern und solchen Juden, die aus religiösen Gründen nach Palästina kommen. Diese Bill liefert auch diejenigen Juden, die den Einwanderungsbestimmungen gemäß ins Land kommen, der Willkür der Administration aus. 2. Angesichts obgenannter Umstände fordert der Kongreß die Jewish Agency auf, den Beschluß des XVI. Zionistenkongresses über die Notwendigkeit einer Abänderung der Immigrationsbill von 1925/28 in die Tat umzusetzen. Zu diesem Zweck soll ein vom Zionistischenn A.C. und dem Administrative Committee der Jewish Agency bei deren nächster Tagung zu bestätigendes Projekt eines neuen Immigrationsstatutes ausgearbeitet werden, welches die Grundlage der Verhandlungen mit der Regierung bilden soll. Der jetzt verlesene Antrag ist der, welcher zur Abstimmung kommt. Der zweite Antrag ist eine Empfehlung an die Exekutive. Er wird später verlesen werden. Es ist jetzt keine Zeit für Kritik. Unsere Positionen im Lande und der chaluzische Aufbauwille unserer Jugend verpflichten uns, die Alijah-Gesetzgebung unserem Ideal der Verwirklichung entsprechend zu gestalten. Eine große Alijah war und bleibt für die jüdischen Volksmassen eine Lebensnotwendigkeit und für Palästina ein Segen (Beijall). VORS. PRÄS. MOTZKIN macht den Berichterstatter darauf aufmerksam, daß im politischen Teile seiner dem Kongreß vorgelegten Resolutionen die Resolutionskommission nach Anhörung der kompetenten Subkommission der Politi-