Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 377)
- Language
- German, English, Hebrew
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374 18. Kongreß-Sitzung: Bericht der Immigrationskommission die Einwanderung von solchen Verwandten von palästinensischen Einwohnern verwendet, die nach dem Einwanderungsgesetz ohnedies berechtigt sind, ins Land zu kommen. In den letzten zwei Jahren wurden auch zweimal, im vollständigen Gegensatz zur Einwanderungs-Gesetzgebung, Zertifikate zurückgezogen. So wurden im Mai 1930 unter Berücksichtigung der Aufnahmemöglichkeiten des Landes Zertifikate bewilligt. Diese wurden späterhin, augenscheinlich aus politischen Gründen, durch die Mandatarmacht zurückgezogen. Im letzten Halbjahre wurde die chaluzische Alijah bei Ausgabe der neuen Zertifikate durch die Regierung ganz eingestellt. Die Palästinaregierung behielt die geringe Anzahl von Zertifikaten, die sie bewilligt hatte, für sich zur Verteilung für Verwandte und Internierte aus Rußland und erklärte, daß diese Zertifikate nicht für die chaluzische Alijah verwendet werden dürften. Aus der kurzen Aufzählung dieser Beschränkungen ist das negative Verhalten der Palästinaregierung zu den Bedürfnissen der jüdischen Einwanderung zu ersehen. Diese neuen Beschränkungen sind sowohl gegen den Geist als auch gegen ausdrückliche Bestimmungen des Mandates gerichtet, die der Mandatsregierung die Pflicht auferlegen, die jüdische Einwanderung nach Erez Israel zu erleichtern und zu fördern. Anstatt dessen hat die Palästinaregierung die jüdische Einwanderung erschwert. Es war die allgemeine Ansicht der Immigrations-Kommission, daß ein „Partisanen-Kampf" gegen diese oder jene Beschränkung nicht genüge; unsere obersten Instanzen müssen gegen die bestehende Gesetzgebung, auf Grund deren immer wieder neue Beschränkungen auftauchen, kämpfen und die Einführung einer neuen Gesetzgebung in Bezug auf die Einwanderung verlangen. Es war die allgemeine Ansicht der Kommission, daß es ein Hauptgrundsatz der neuen Gesetzgebung sein muß, daß die Leitung der Alijah und die Verantwortung für dieselbe der Exekutive der Agency übertragen werden muß, die auch für die Einordnung der Leute im Lande verantwortlich ist. Die diesbezüglichen Resolutionen werden Ihnen noch vorgelegt werden. Wir berieten auch über die Gebühren, die die Regierung von den Einwanderern erhebt und die fast ein Drittel der gesamten Einwanderungskosten betragen. Besonders schwer lastet das auf der Arbeiterimmigration. Die Exekutive muß alle Mittel anwenden, um diese Last abzuschaffen. Die große Not in Osteuropa, woher der größte Teil unserer Einwanderer kommt, macht diesen Schritt besonders dringend. Aber auch die Einwanderung anderer Kategorien hat die Regierung erschwert, z. B. darf ein Einwanderer, der über 18 Jahe alt ist, nicht von seinem Vater oder Bruder angefordert werden, selbst dann nicht, wenn er materiell von seinen Verwandten im Lande abhängig ist. Besondere Schwierigkeiten macht die Regierung der Anforderung von Verwandten von Arbeitern in den Kolonien, vor allem in den Moschwe Owdim und in den Kwuzoth. Außerdem hat sie im letzten Jahre das Kapital, das ein Immigrant der „Kapitalistenkategorie" besitzen muß, von 500 auf 1000 Pfund heraufgesetzt, obwohl in Industrie und Landwirtschaft eine Familie mit weniger als 500 Pfund angesiedelt werden kann. Allerdings erfuhren wir gegen Schluß unserer Beratungen, daß diese Begrenzung vor der Abschaffung stehe. An diesen Begrenzungen ist aber nicht allein die Regierung schuld, sondern auch zum Teil die Politik der Leitung, die nicht das richtige Verständnis dafür hat, daß eine Chaluz-Alijah zu allen Zeiten und unter allen Bedingungen notwendig ist. Die Exekutive machte manche Fehler auf diesem Gebiete, z. B. beschloß sie, 100 Zertifikate der von der Regierung zuletzt bewilligten Anzahl nicht