Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 372 (sequence 375)
- Language
- German, English, Hebrew
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37* iy. Kongreß-Sitzung: Bericht der Kolonisationskommission III. Handwerk. Der Kongreß bestätigt die schon vom XVI. Kongreß anerkannte Notwendigkeit, Mittel und Wege für die Besserung der Lage der jüdischen Handwerker in Palästina zu finden. Zu diesem Zweck soll insbesondere versucht werden, Gruppen von Handwerkern von Orten, wo sie keine Existenzmöglichkeit haben, an geeignete Orte überzuführen. Gleichzeitig wünscht der Kongreß, daß ein Teil der für landwirtschaftliche Ansiedlung und für Hiifswirtschaften bestimmten Nationalfondsböden in der Nähe der Städte und des für Ansiedlungszwecke bestimmten Geldes für Handwerker verwendet werden soll, unter Berücksichtigung ihrer Gesamtorganisation, die zusammen mit der Jewish Agency die Siedler auswählen soll. Antrag III wird ohne Widerspruch angenommen. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Hiermit sind die Vorschläge der Kolonisationskommission erledigt. In den angenommenen Paragraphen sind auch einige Budget- und politische Fragen enthalten. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Budgetkommission und die Politische Kommission das Recht haben, Beschlüsse, mit denen sie nicht einverstanden sind, nochmals vor das Plenum zu bringen. Die betreffenden Beschlüsse sind erst legal, wenn kein Protest seitens einer dieser Kommissionen erhoben wird. ING. NAFTALI LANDAU (Allg., Ostgalizien) erklärt im Namen der Budgetkommission, daß vom Plenum beschlossene Budgetposten nur dann ihre Gültigkeit behalten, wenn sie von der Budgetkommission ins Budget eingestellt sind. SAMMY GRONEMANN (Vorsitzender des Kongreßgerichts): In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ehrengerichts habe ich eine Anfrage des Gesinnungsgenossen Dr. Marco Romano aus Mailand, die sich auf eine Ehrengerichtssache bezieht, welche auf dem Züricher Kongreß entschieden worden ist, in folgender Weise beantwortet: „Das während des Züricher Kongresses erlassene und von der Tribüne verkündete Urteil betreffend die Broschüre ,Les problemes politiques de Porganisation sioniste£ stellte ein sogenanntes objektives Verfahren vor, in welchem lediglich die Frage geprüft wurde, ob Herr Jabotinsky in Bezug auf die Araberfrage sich in dem Sinne geäußert haben konnte, wie ihm in der Broschüre zugeschoben war. An diesem Verfahren haben Sie sich nicht beteiligt, und es konnte Ihnen auch dazu keine Gelegenheit gegeben werden. Die Frage also Ihrer persönlichen Stellung ist in diesem Verfahren unerörtert geblieben, und das Gericht hat in keiner Weise festgestellt oder festzustellen versucht, ob gegen Sie ein Vorwurf mit Recht erhoben werden konnte. Ein Verfahren gegen Sie hat nicht stattgefunden." Die Sitzung wird für eine halbe Stunde unterbrochen. 45 Minuten nach Mitternacht eröffnet der Präsident die Sitzung wieder und teilt mit, daß vormittags Kommissionssitzungen und die nächste Plenarsitzung des Kongresses Sonntag um 3 Uhr nachmittags stattfindet. Schluß der Sitzung o Uhr 50 Min.