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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 367

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 367 (sequence 370)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8175-3484324
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Chorin, Ussischkin, Mereminski, Szkolnik }6j Sie wissen, daß ich Ihren Vertretern erklärte, daß ich gerne die Sache akzeptieren würde. Sie sollten aber vorerst mit der Exekutive zu einer Einigung kommen. JEHUDA CHORIN: Unser Vorschlag zielt nicht dahin, daß der Kongreß irgendwelche Verantwortung für die Organisierung der Gruppen übernimmt. Diese wird »Jachin« selbst durchführen. Es handelt sich uns hier nur um die Bodenfrage. Das Minderheitsvotum zum Antrag 8 wird mit 51 gegen 39 Stimmen angenommen. Antrag 8 wird angenommen. BERICHTERSTATTER SZKOLNIK verliest Antrag 9: Gleichzeitig wird die Exekutive beauftragt, die Ansiedlung von Landarbeitern auf dem Boden von Wadi El-Chawarith finanziell und wirtschaftlich vorzubereiten. Laut Beschluß Nr. 14/19 des XVI. Kongresses sollen dabei die Gruppen »Irgun Vitkin« und »Irgun der demobilisierten Legionäre« an erster Stelle berücksichtigt werden. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Der ursprünglich angemeldete Minderheitsantrag Schragai wurde zurückgezogen. Bei der Abstimmimg wird Resolution 9 angenommen. BERICHTERSTATTER SZKOLNIK verliest Antrag 10: Der Kongreß fordert die Jewish Agency auf, zusammen mit dem Nationalfonds Wege zu finden, um die für die Okkupation von Wadi El-Chawarith ausgeworfenen Summen im Rahmen des Siedlungsprogrammes für den Irgun Vitkin konstruktiv nutzbar zu machen. M. M. USSISCHKIN: Ich beantrage, in dieser Resolution die Worte »zusammen mit dem Nationalfonds« zu streichen. Der Nationalfonds stellt den Boden und die Assanierungsarbeit bei, sonst kann er nichts leisten. Die von-mir zur Streichung beantragten Worte sind nur dazu da, um dem Nationalfonds mehr Verpflichtungen aufzuerlegen, als er leisten kann. Drängen Sie den Nationalfonds nicht auf einen Weg, der sehr gefährlich ist! BERICHTERSTATTER SZKOLNIK erklärt sich mit der von Ussischkin beantragten Streichung einverstanden. Resolution 10 wird in folgender Fassung angenommen: Der Kongreß fordert die Exekutive auf, Wege zu finden, um die für die Besetzung von Wadi El-Chawarith ausgeworfenen Summen im Rahmen des Siedlungsprogrammes für den Irgun Vitkin konstruktiv nutzbar zu machen. Sodann werden die Anträge 11 und 12 angenommen. Sie lauten: 11. Der Kongreß erklärt, daß der Wiederaufbau der während der August- Unruhen zerstörten Kolonie Huldah eine feierliche Verpflichtung ist. Er drückt seine Meinung aus, daß der Keren Haesra und der Keren Hajessod verpflichtet sind, den Wiederaufbau dieser Kolonie durchzuführen, und fordert den Jüdischen Nationalfonds auf, die dazu notwendigen bewässerbaren Bodenflächen zu erwerben. Gleichzeitig fordert der Kongreß die Exekutive der Jewish Agency auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Erhaltung des Siedlungspunktes durch die dort befindliche Gruppe bis zum endgültigen Wiederaufbau gesichert wird, und beschließt zu diesem Zweck, eine entsprechende Summe in das Budget des nächsten Jahres einzusetzen.

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