Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 357 (sequence 360)
- Language
- German, English, Hebrew
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A. Barth, Mereminski, N. Halpern, Lauterbach, Motzkin 357 und die anderen Parteien vier Mitglieder und die Wahlkommission wird auf insgesamt acht Mitglieder reduziert. Der Vorschlag aber, einer Mehrheitspartei nur 45 Prozent der Sitze in der Kommission zu gewähren, bedeutet nicht nur eine rechnerische Änderung, sondern führt ein neues, zweifelhaftes Vertretungsprinzip ein und ist undurchführbar. Dies wird Ihnen klar werden, wenn Sie überlegen, daß laut diesem Vorschlage — um bei dem früheren typischen Beispiel zu verbleiben — der Partei, die sechs Mitglieder beanspruchen darf, nur 4^ Sitze zugestanden werden sollen, was offensichtlich sinnlos ist; wahrscheinlich war es einfach so gedacht, daß dieser Partei ein oder zwei Sitze weggenommen werden. Selbst wenn dies klar gesagt und akzeptierbar wäre, entsteht die weitere Schwierigkeit, daß nach der Konzeption dieses Vorschlages die Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder — und das ist ein grundlegender Unterschied gegen den bisherigen Zustand — unverändert bleibt und die Sitze, die der Mehrheitspartei abgenommen werden, zur Ausfüllung der Kommission den Parteien, die ursprünglich in der Minderheit waren, zugewiesen werden müssen. Während wir also bisher in Bezug auf das Kräfteverhältnis der Parteien das Prinzip der Gleichstellung <ler Mehrheit mit der Minderheit hatten, wird jetzt beabsichtigt, die Mehrheit zur Minderheit und die Minderheit zur Mehrheit zu erklären. Selbst wenn man das für ein gerechtes Prinzip hält, fragt es sich, wie man die Sitze, die man der ursprünglichen Mehrheit abgenommen hat, unter die zwei oder mehr Parteien der Minderheit verteilen soll. Der Antrag ist, wie Sie sehen, nicht durchdacht und kann vom Kongreß nicht akzeptiert werden. Ich würde daher empfehlen, daß er an das A.C. überwiesen wird. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Über den Antrag muß abgestimmt werden. Der Ayitrag Halpern wird mit 100 gegen 39 Stimmen angenommen. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Jetzt habe ich folgendes zu diesem Punkt mitzuteilen. Da dieser Antrag wegen der Notwendigkeit, Bruchteile von Personen zu berechnen, Schwierigkeiten bereiten wird, wird die weitere Durchführung dieses Paragraphen noch vom A.C. behandelt werden. Bis zur Zusammensetzung der Hauptwahlkommissionen gibt es noch zwei Sitzungen des A.C. In diesen Sitzungen werden wir beraten, wie weit die Durchführbarkeit auf Hindernisse stößt, und wir werden die Hindernisse aus dem Wege schaffen. BERICHTERSTATTER Dr. BARTH: Bevor wir zum Referat über die Jewish Agency kommen, haben wir noch einen Antrag zur Abstimmung zu bringen, der das Plenum der Kommission nicht passiert hat. Ich nehme aber an, daß nichts dem entgegenstehen wird, daß er vorgebracht wird, weil er nur eine Feststellung enthält. Der Antrag lautet: Der XVII. Zionistenkongreß nimmt mit Befriedigung die Mitteilung der Exekutive zur Kenntnis, daß zwischen ihr und dem Zentralkomitee der jüdischen Beamten-Organisation in Palästina die Verhandlungen bezüglich eines Arbeitsreglements für die Beamten aller zionistischen Institutionen sowie der Jewish Agency in Palästina eingeleitet wurden. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, diese Verhandlungen in kürzester Zeit entsprechend den Beschlüssen des XVI. Kongresses zu Ende zu führen. Der Antrag wird angenommen, Vizepräsident Dr. A. Silber schein übernimmt den Vorsitz.