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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 356

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 356 (sequence 359)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--8164-3484313
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3 5^ 16. Kongreß-Sitzung: Bericht der Organisationskommission BERICHTERSTATTER Dr. BARTH: Ich will Sie über den Sinn des Antrages aufklären: Es handelt sich hier um keine sachliche Differenz zwischen der Kommission und dem Minderheitsantrag. Es handelt sich lediglich um eine formelle Differenz. Die Kommission stand auf dem Standpunkt, daß diese Frage so wie alle anderen Wahlrechtsfragen dem A.C. überwiesen werden soll, während das Minderheitsvotum dahingeht, daß die Sache nicht dem A.C. überwiesen, sondern hier auf dem Kongreß zur Abstimmung gebracht werden soll. ISRAEL MEREMINSKI (Arb.9 Erez Israel): Ich möchte vorschlagen, daß statt 40 Prozent ein Prozentsatz von 45 Prozent festgesetzt wird. RABBINER NAFTALI HALPERN: Ich wollte nicht, daß man den Antrag ans A.C. überweist, damit er dort nicht begraben wird. Ich wollte mich nicht gerade auf 40 Prozent festlegen. Mit meinem Antrag habe ich beabsichtigt, daß keine Partei 50 Prozent bekommt, was die Arbeit der Hauptwahlkommission unmöglich macht. Ich bin mit der Modifizierung von Herrn Mereminski auf 4$ Prozent einverstanden, da es mir darauf ankommt, daß jede einzelne Partei eine Minorität bildet. Der Antrag der Kommission auf Überweisung der Frage an das A.C. wird mit großer Mehrheit abgelehnt. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Jetzt werden wir über den Antrag der Minderheit mit der Modifizierung auf 45 Prozent abstimmen. Dieser Vorschlag lautetr In Landesschekei-Verbänden, in denen mehr als zwei zionistische Gruppen existieren, hat keine Gruppe das Recht, mehr als 45 Prozent der Zahl der Mitglieder der Hauptwahlkommission zu bilden. Dr. LEO LAUTERBACH (Sekretär des Organisations-Departements): Ich will vor allem erklären, daß es in der Absicht der Exekutive als der obersten Wahlbehörde liegt, daß bei Kongreßwahlen in den Ländern keine Vergewaltigungen und Majorisierungen vorkommen und daß vollste Reinheit und Korrektheit der Wahlen gesichert ist. Die Exekutive leidet am meisten darunter, daß die Wahlkommissionen in manchen Ländern nicht arbeiten und wertvolle Energie in Streitigkeiten verloren geht. Wir erwägen mit Ernst alle Anträge, die darauf zielen,, die Wahlen zu verbessern. Wir haben auch auf den Antrag desselben Herrn Antragstellers in der Kommission beschlossen, dem A.C. folgenden Antrag zu überweisen: Die Exekutive soll im Einvernehmen mit den Kongreßjuristen Anordnungen treffen, um Wahlmißbräuche zu vermeiden und ein unparteiisches Arbeiten der Hauptwahlkommissionen zu ermöglichen. Es ist durchaus möglich, daß wir auch etwas im Sinne des vorher erwähnten Antrages in Erwägung ziehen werden, und ich glaube, daß der Antragsteller sich damit zufrieden geben soll, daß wir diesen Antrag loyal zu prüfen versprechen. Wenn er es aber nicht will, so werde ich ihm zeigen, daß sein Antrag unmöglich ist. Wenn das Wahlreglement bestimmt, daß keine Partei mehr als 50 Prozent der Wahlkommission haben dürfe, so ist das eine einfache und durchführbare Maßnahme. Wenn z. B. in einem Lande eine Wahlkommission aus zehn Personen bestehen sollte, und wenn eine Partei das Recht auf sechs Mitglieder, eine andere auf drei und eine auf eines hat, so bekommt die größere Partei vier Mitglieder

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