Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 353 (sequence 356)
- Language
- German, English, Hebrew
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Motzkin, Hoff mann, Mossinson, Jabotinsky, A. Barth, Genachowski 353 VLADIMIR JABOTINSKY: Ich glaube, daß die Tatsache, daß ein Jude in Palästina lebt, ein Äquivalent ist für den Preis des Schekels. Ich schlage das Amendement vor, daß der Schekel in Palästina um den Preis von 1 Mil verkauft wird. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Was den Schekel betrifft, so kann ich hier keine Vorschläge zulassen, die nicht in der Kommission waren. Dagegen könnte eventuell als Amendement beantragt werden, daß die Registrierung nach dem Minderheitsvotum b) mit der Entrichtung von 1 Mil verbunden sein soll. BERICHTERSTATTER Dr. BARTH spricht gegen das Minderheitsvotum b) und weist darauf hin, daß auf diesem Wege eine vollkommene Änderung des ganzen Bildes des Kongresses sich ergeben würde. Der Kongreß würde sich darstellen als ein Spiegelbild der Assefath Haniwcharim plus einigen anderen Delegierten. Minderheitsvotum b) wird mit 90 gegen 6j Stimmen abgelehnt. Antrag IV, Punkt 2, wird mit 98 gegen 69 Stimmen angenommen. Schließlich wird auch Punkt IV, 1, angenommen. BERICHTERSTATTER Dr. BARTH: Wir kommen nun zu Punkt V. Nach unserem Statut haben Länder mit einer kleinen jüdischen Bevölkerung das Recht, einen Delegierten zum Kongreß zu entsenden, wenn sie mindestens an 10 Prozent der jüdischen Bevölkerung ihres Landes Schekel verkauft haben. Da die Durchschnittszahl der verkauften Schekel 2V2 Prozent der Juden eines Landes ist, sehen wir in der Erreichung von 10 Prozent ein Zeugnis für die ausgezeichnete Arbeit der Organisation jenes Landes, wodurch sie sich das Recht auf einen eigenen Delegierten erwirbt. Da dieser Antrag auf jedem Kongreß neu gefaßt werden muß, schlage ich Ihnen folgendes vor: V. Schekelquote kleiner Länder. Der Kongreß beschließt, für die nächste Wahlperiode den Landesschekelverbänden Finnland, Estland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Luxemburg Spanien- Portugal, Aden, Neuseeland, Cuba und Danzig das in § 25, Abs. 5 des Organisations- Statutes vorgesehene Recht zu gewähren, sofern sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. E. M. GENACHOWSKI (Misr., Polen) spricht gegen die Annahme dieses Antrages, da sonst der Kongreß kein wahres Spiegelbild der Kräfteverhältnisse gebe. Den kleinen Ländern steht die Möglichkeit offen, gemeinsame Listen einzureichen. Der Antrag der Kommission wird mit großer Majorität angenommen. Punkt VI betreffend Aktionskomitee wird noch zur vorherigen Beschlußfassung an den Permanenzausschuß überwiesen. Der Antrag, der nicht mehr vor das Plenum des Kongresses gelangte, lautete: VI. Aktionskomitee. 1. Die Zahl der gewählten Mitglieder des A.C. wird mit höchstens 35 festgesetzt. ^3