Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 352 (sequence 355)
- Language
- German, English, Hebrew
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3S* 16. Kongreß-Sitzung: Bericht der Organisationskommission gegen, daß dieser Antrag Neustadt nunmehr als Punkt 2 zu dem Majoritätsantrag IV aufgenommen wurde. Es Hegen nunmehr zwei Minoritätsvota vor: a) die Ausnahme 2 zu streichen,, d. h. den Antrag de Haas wieder herzustellen, und b), der eine andere Art der Prärogative für Palästina schafft. VORS. PRÄS. MOTZKIN macht vorerst den Vorschlag, daß nicht die Exekutive, wie dies in VIII vorgesehen ist, über Einzelheiten der Ausführung entscheiden solle, sondern das A.C. Der Referent stimmt zu. Weiters konstatiert Präsident Motzkin, daß das A.C. berechtigt sei, in gewissen Fällen die Schekelmindestquote herabzusetzen. Der Referent stimmt zu, daß dies aufrecht bleibt. Dr. JAKOB HOFFMANN (Rev.y Lettland) spricht für Minderheitsvotum: b): Es war ungesetzlich, über den Antrag Neustadt noch einmal abstimmen zu lassen. Das Minderheitsvotum b) schafft wohl die Prärogative des palästinensischen Schekelzahlers ab, bedeutet aber dagegen eine Prärogative der palästinensischen Bevölkerung. Kein Schekelzahler soll mehr gelten als der andere. Dagegen soll ein jedes Mitglied der Knesseth Israel in Palästina, welches das Basler Programm anerkennt, berechtigt sein, zum Kongreß zu wählen. Dr. BENZION MOSSINSON (Allg., Er ei Israel) spricht gegen Minderheitsvotum b) und für Punkt 2 des Majoritätsantrages: Es ist wirklich für den Kongreß von Bedeutung, eine größere Anzahl palästinensischer Vertreter hier zu haben, weil er von diesen die besten Informationen über Erez Israel bekommen kann. Überdies soll man eine Prärogative, die man einmal gegeben hat, nicht wegnehmen. Was das Minderheitsvotum b) betrifft, so dürfte es schwer sein, festzustellen, wer das Basler Programm anerkennt und wer nicht. Es würde zu einer großen Verwirrung in Erez Israel führen. Darum beantrage ich die Annahme von. Punkt 2 des Majoritätsantrages. VORS. PRÄS. MOTZKIN bemerkt, daß die Annahme des Minderheitsvotums b) unseren Grundsatz durchbrechen würde, daß nur Mitglieder der Zionistischen Organisation das Recht haben, zum Kongreß zu wählen, da nach unseren Statuten die Zahlung des Schekels eine Voraussetzung der Mitgliedschaft in der Zionistischen Organisation ist. VLADIMIR JABOTINSKY (Rev., Ägypten-Syrien): Ich möchte eine Anfrage an den Präsidenten richten: Herr Präsident, betrachten Sie den Preis des Schekels als einen Bestandteil des Schekels? VORS. PRÄS. MOTZKIN: Den Preis des Schekels betrachte ich nicht als einen Bestandteil des Schekels, wohl aber glaube ich, daß es zum Wesen des Schekels gehört, daß mit ihm ein Beitrag in irgendeiner Höhe verbunden ist. Das will heißen: Null kann es nicht sein. VLADIMIR JABOTINSKY: Null ist wahrscheinlich kein Preis, aber es gibt die Institution des nominellen Preises. VORS. PRÄS. MOTZKIN: Wir haben ja für Palästina bereits einen kleineren Preis festgesetzt.