Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 350 (sequence 353)
- Language
- German, English, Hebrew
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350 16. Kongreß-Sitzung: Bericht der Organisationskommission und im Kongreßjahr 560 Pfund aufgebracht. Sie sehen also, daß in den Landern, wo die Arbeiter einen Einfluß haben, auch in den kongreßlosen Jahren die Schekalim-Arbeit durchgeführt wird. Nehmen wir nun die Lander, die behaupten, daß sie die ganze Last der Schekalim in den kongreßlosen Jahren haben. Wie steht es dort? Griechenland hat im kongreßlosen Jahr 14 Pfund, im Kongreßjahr 100 Pfund überwiesen. Neuseeland 15 bezw. 35 Pfund. Österreich 135 bezw. 520 Pfund, die Schweiz 38 bezw. 191 Pfund. Es gibt zwar einige kleine Länder, darunter Holland, außerdem auch Südafrika, die auch in den kongreßlosen Jahren sehr gut arbeiten. Das ist also keine Frage von Fraktionen, sondern von guter oder schlechter Organisation. In Polen, wo die Organisation schwach ist, und auch in Rumänien hat man in den kongreßlosen Jahren nichts getan. Wir können aber den hunderttausend Juden in Polen, die durch den Erwerb des Schekels im Kongreßjahre sich Wahlrecht verschafft haben, das Wahlrecht nicht wegnehmen. Dadurch wird man keine Gesundung der Organisation herbeiführen. Man muß nach anderen, mechanischen Mitteln suchen. JOACHIM NEIGER (Allg., Westgalizien) macht den Vorschlag, einen Unterschied zu machen zwischen einem Zionisten, der bereits früher Schekel gezahlt hat, und einem Zionisten, der neu zur Organisation kommt. Daher solle von dem „Neuzionisten" die Zahlung des Schekels für das kongreßlose Jahr nicht nachgefordert werden, sondern nur von einem Zionisten, der bereits früher Schekel gezahlt hat, aber im kongreßlosen Jahre dieser Pflicht nicht entsprochen hat. Dr. JAKOB HELLMANN (Arb., Weltw.): Es ist unmöglich, daß Anträge, welche die Kommission nicht passiert haben, von der Kongreßtribüne aus ins Plenum geworfen werden. Ich beantrage daher, den Antrag Neiger von der Tagesordnung abzusetzen. JIZCHAK BERGER (Allg., Bessarabien) fragt die Vertreter der Exekutive, ob ein Plan ausgearbeitet ist, wie man die Evidenz der Schekelzahler durchführen könnte, damit der Schekelzahler nicht sein Wahlrecht verliert. BERICHTERSTATTER Dr. BARTH: In dem Antrag, der in der Kommission abgelehnt wurde und jetzt als Minderheitsvotum eingebracht worden ist, wurde ausdrücklich gesagt, daß die Ausführungsbestimmungen durch die Exekutive erlassen werden. In dem Material, das der Kommission vorlag, befindet sich ein ausführlicher Entwurf über den zweijährigen Schekel (Der Berichterstatter verliest einige Punkte dieses Entwurfes). Nach meiner Auffassung wird über die vorliegenden Anträge so abgestimmt werden müssen, daß zunächst das Minderheitsvotum Stupp zur Abstimmung gelangt. Dieser Antrag lautet: Zweijähriger Schekel- 1. Nach Absatz 1 des Par. 23 des Organisations-Statutes ist folgender neuer Absatz einzuschalten: „Das aktive "Wahlrecht ist an die Entrichtung des Schekels für jedes Jahr der betreffenden Kongreßperiode gebunden." Der nächste Absatz beginnt dann wie folgt: „Das passive Wahlrecht ist überdies ..