Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 153)
- Language
- German, English, Hebrew
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150 Kongreß-Sitzung: Referat über Finanzierung des Palästinaaufbaus Die verschiedenen Kreditkategorien sollen in speziellen Departements der Plantations and Settlements Bank organisiert werden. Die Jewish Agency verpflichtet sich, entweder direkt oder im palästinensischen Publikum 20 Prozent der gesamten Anleihesumme, also 600.000 Pfund aufzunehmen. Nach einer Schätzung von Herrn Hoofien, dem General Manager der Anglo-Palestine-Bank, betragen heute die langfristigen jüdischen Depositen,, die nur aus Mangel an einem garantierten palästinensischen Placet nicht in einefeste Anlage gehen, über eine Million Pfund. Die Sicherheiten, die das Bankdirektorium in Anleihezeiten zu bieten hat7, sind außer dem eigenen Aktienkapital der Bank: a) sämtliche Pflanzungen und Siedlungen und sonstigen wirtschaftlichen Aktiven, die von der Jewish Agency mit Hilfe der Bank geschaffen werden und die die Agency sich verpflichtet, so lange in der vollen Verfügungsgewalt des Bankdirektoriums zu belassen, bis die gesamte Anleihe amortisiert ist; b) sämtliche städtischen und ländlichen Böden, die mit Hilfe der Bank erworben oder amortisiert werden und die die Bodenkaufsgesellschaft der Jewish Agency sich bereit erklärt, so lange in der Verfügungsgewalt des Bankdirektoriums zu belassen, bis die gesamte Anleihe amortisiert ist. Diese Böden haben mit dem Fortschritt der Kolonisation, wie bekannt, eine stetige Wertzuwachstendenz; c) sämtliche übrigen Forderungen der Bank. Der Zinsendienst der Anleihe beruht: a) auf den ordentlichen Geschäftsüberschüssen und Reserven der Plantations and Settlements Bank; b) auf einem garantierten Zuschuß aus den Jewish Agency-Fonds, sollten die ordentlichen Geschäftsüberschüsse der Bank keine Marge zwischen Aktiv- und Passivzinsen offen lassen; c) auf einer ersten Hypothek, die als Subsidiärgarantie in der Höhe von 300.000 Pfund oder 10 Prozent des reinen Anleiheerlöses auf die ordentlichen Eingänge der Jewish Agency-Fonds gelegt wird. Außerdem wird eine besondere Kreditgemein schaft gebildet, die zum Zwecke der Rückversicherung der Anleihezeichner eine weitere Bürgschaft für die Amortisation und den Zinsendienst der Anleihe übernimmt. An dieser Kreditgemeinschaft beteiligen sich: a) Die großen jüdischen Gemeinden und Gemeindeorganisationen. b) Die großen jüdischen Sozialinstitutionen und Kolonisationsgesellschaften (Joint Distribution Committee, Ica, Alliance usw.) Während die ordentlichen Budgets sowohl dieser Gemeinden wie dieser Institutionen und Gesellschaften — so bedeutend sie an sich sein mögen — derart konstruiert sind, daß es schwer möglich scheint, ihnen alljährlich große Barbeträge für Siedlungsarbeiten in Palästina zu entziehen, erscheint es durchaus möglich, diese Körperschaften zu veranlassen, an einer solchen Kreditgemeinschaft mit einer Quotenbürgschaft teilzunehmen. Diese Kreditgemeinschaft muß dann, was technisch durchaus möglich ist, auf dem Weg über die Banken für die Anleihegarantie verwendbar gemacht werden. Die Einberufung einer Finanzkonferenz durch die Jewish Agency unter Beteiligung aller dieser Faktoren — der Großgemeinden, des Joint und der anderem