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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 149

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 149 (sequence 152)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Arlosoroff 149 kann, für den Dienst der Anleihe haftbar gemacht werden. Normalerweise wird der Dienst auf Einkünfte aus werbenden Anlagen basiert. Daraus folgt ein zweites: Will man die Erträge der Anleihe so anlegen, daß darauf die Amortisation und Verzinsung der Anleihe basiert werden kann, so muß es in der Weise geschehen, daß sie sich in normalen Zyklen reproduzieren, aus den Kassen der Anleiheverwaltung her ausfließen und wieder zu ihnen zurückströmen. Will man aber auf diese Weise Durchschnittseinkünfte sicherstellen, bei denen die Marge zwischen Aktiv- und Passivzinsen möglichst klein wird, ohne daß wir dabei doch lebenswichtige Gebiete der Kolonisationstätigkeit in Palästina, die eine notwendigerweise unternormale Verzinsung tragen (zum Beispiel den gemischtwirtschaftlichen Betrieb in der Landwirtschaft) auszuschalten gezwungen sind, so muß es in einer Weise geschehen, die durch eine Kombination von Verwendungszwecken eine Lasten Verteilung gestattet, die im Endergebnis dem notwendigen Durchschnittszins entspricht. Ferner sollen um des ungewöhnlichen juristischen Charakters des Anleiheträgers willen, der weder ein Staat ist, noch staatliche Hoheitsrechte besitzt, besondere Maßnahmen getroffen werden, die durch eine Zwischenbürgschaft von Banken die Sicherheiten für Amortisation und Verzinsung erhöhen. Diese Maßnahmen können den Kredit um ein Kommissionsprozent verteuern, sollen aber für diese erste internationale Kreditaktion der Jewish Agency dennoch mit in Kauf genommen werden. Von diesen Ausgangspunkten ausgehend, kommen wir zu der folgenden Planskizze: Nach Bestätigung des Anleiheplanes durch die Finanzsektion und den Hat des Völkerbundes soll eine Anleihe aufgenommen werden, auf deren Höhe ■sind Zinsfuß hier natürlich nicht eingegangen werden soll, deren Summe aber nicht über das Zehnfache von 40 Prozent der Fondseingänge und deren Zinsfuß nicht über 6 Prozent hinausgehen soll. Der reine Anleiheerlös dient als ordentliches Kapital einer Jewish Agency Plantations and Settlements Bank. Die Leitung der Plantations and Settlements Bank, die vollkommen autonom ist, liegt in den Händen eines Board, der aus sechs Mitgliedern und zwar einem Delegierten des Völkerbundes, einem Delegierten der Vereinigten Staaten, einem Delegierten der Mandatarmacht und drei Delegierten der Jewish Agency besteht. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende (entweder der amerikanische oder der Völkerbunddelegierte). Damit ist gleichzeitig völlig klargestellt, daß der ganze Anleiheerlös ausschließlich zu produktiven Anlagen verwendet wird. Die Auflegung der Anleihe -erfolgt in Tranchen, die nach Bedarf der Bank parallel mit der Ausbreitung ihrer Geschäfte abgerufen werden. Die Bank gibt Kredite längerer und kürzerer Frist: für Pflanzungen (Orangen, Grapefruit, Bananen) bis zu 20 Diinam. Erstreckt sich die Kreditgewährung über etwa drei Jahre, so soll der Zinsfuß 6% betragen, werden die Rückzahlungen über eine wesentlich längere Periode ausgedehnt, so kommt ein Zinsfuß von 7—8% in Betracht; für gemischte landwirtschaftliche Betriebe nicht über 50% ihres Buchwertes plus 50% ihres jährlichen Nettoertrages. Für Anlage- und Inprovement-Kredite von nur mehrjähriger Dauer soll bei diesem Betriebstypus der Zinsfuß nicht über 5% betragen; für langfristige Amiedlungskredite nicht über den Zinsfuß, der in den Verträgen des Kolonisationsdepartements der Jewish Agency mit den Siedlern vorgesehen ist; für die Bodenkanf-Gesellschaften der Jewish Agency: der Zinsfuß, der in diesen Transaktionen berechnet wird, soll demjenigen entsprechen, der bisher normalerweise von der P.L.D.C. oder dem Nationalfonds bei solchen Operationen gezahlt wurde.

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