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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 148

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 148 (sequence 151)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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148 j. Kongreß-Sitzung: Referat über Finanzierung des Palästinaaufbaus auflagen, Hafengebühren und Zolleinnahmen) auf 1355 Millionen Drachmen, den vom Zinsendienst der alten Anleihen unbelasteten Überschuß auf 450 Millionen Drachmen. Im Juni 1923 bekommt M. Parmentier einen zweiten Bericht, der die Eingänge auf 1009,, den freien Überschuß auf 249 Millionen Drachmen angibt, ein Unterschied von nahezu 50%. Die Internationale Finanzkomnüssion berechnet dieselben Eingänge auf 1040 und den freien Überschuß auf 130 Millionen Drachmen, wieder ein Unterschied von beinahe 50% gegenüber dem zweiten Voranschlag der griechischen Regierung. Sechstens: Die allgemeine politische Lage ist dadurch gekennzeichnet, daß Griechenland sich gerade entscheiden will, ob es die republikanische oder die monarchistische Staatsform anzunehmen entschlossen ist. Niemand auf der Welt wird bestreiten, daß es in dieser Situation so viele unbekannte, unsichere und negative Faktoren gibt, daß eine einigermaßen tragbare Finanzoperation unter solchen Umständen beinahe aussichtslos scheinen konnte, und dennoch hat der internationale „goodwill", die Hilfsbereitschaft des: Völkerbundes^ die aktive Teilnahme Großbritanniens und der Vereinigten Staaten Mittel und Wege gefunden, die technischen und juristischen Bedenken aller konservativen Beamten und Sachverständigen zu überwinden und für ein großesnationales und humanitäres Siedlungswerk die nötige kapitalpolitische Unterlage zu schaffen. Für jede in der Situation begründete Schwierigkeit hat man eine Lösung und eine besondere Sicherung gefunden, und die Flüchtlingsanleihe 1924. ist so zu einem großen finanziellen und kolonisatorischen Erfolg geworden. Der griechische Anleiheplan — von seiner finanziellen Seite betrachtet — läßt sich in seinen Hauptpunkten folgendermaßen zusammenfassen: a) Die Anleihemittel durften nur für produktive Anlagen verwandt werden. b) Ihre Verwendung lag ausschließlich in den Händen einer besondern Behörde, der sogenannten Settlement Commission, bestehend aus zwei Griechen, einem amerikanischen und einem Völkerbunddeiegierten. c) Sämtliche Böden, die für die Ansiedlung der Flüchtlinge von der griechischen Regierung zur Verfügung gestellt oder erworben wurden, ebenso wie die auf diesen Böden durchgeführten Siedlungen wurden ganz zum Eigentum der Settlement Commission erklärt. Erst nachdem die ganze Anleihe amortisiert ist, sollen sie wieder an den griechischen Staat zurückfallen. d) Bestimmte noch unbelastete Steuer-, Zoll- und Monopoleinnahmen der Regierung; werden für den Zinsendienst der Anleihe hypotheziert. c) Die Rückzahlungen der Siedler bleiben subsidiär für den Zinsendienst reserviert. f) Mindestens 25% der zehn Millionen Pfund-Anleihe werden in Griechenland selbst aufgenommen. Ich glaube, daß wir in Kooperation mit der Finanzsektion im Völkerbunde und den Kronagenten wohl in der Lage sind, einen Anleiheplan aufzustellen, der in vielen Grundstrichen dem Beispiel des griechischen folgen kann. Der Ausgangspunkt dabei muß wohl der sein, daß — obwohl die Schwankungen unserer Fondseinkommen geringer sein können als im Steuerein kommen und unsere Fonds außerdem dem Steuereinkommen eines einzigen Landes gegenüber den Vorteil haben, daß sich die Risiken über alle Länder verteilen, also ausgleichen, — sie dennoch technisch nicht vollkommen mit Steuern verglichen werden können. Die Fondseingänge sollen deshalb — im Gegensatz zum griechischen Plan — in unserem Plan nicht die Grundlage des Zinsendienstes bilden, sondern nur subsidiär und für die Marge, die aus werbenden Anlagen nicht erarbeitet werden-

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