Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 144 (sequence 147)
- Language
- German, English, Hebrew
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144 5- Kongreß-Sitzung: Referat über Finanzierung des Palästinaaujbaus den Kronagenten für die Kolonien oder dem Finanzkomitee des Völkerbundes geprüfter und bestätigter Anleiheplan für fest umschriebene jüdische Development- und Siedlungszwecke in Palästina. Ich lasse also bei dieser Betrachtung die Pläne, die wir uns gewöhnt haben, als „innere Anleihe£< zu bezeichnen, ganz aus dem Spiel. Meine Gründe dafür sind hauptsächlich die folgenden: Stellt man sich unter einer inneren Anleihe einen allgemeinen Zeichnungsappell an das jüdische Publikum, das, was so oft „unsere Liberty Loantc genannt wird, vor, so wird er sich kaum, weder in der Phantasie der Zeichner noch in den Ergebnissen, wesentlich von einer Sammelaktion unter neuem Namen unterscheiden. Das würde nicht nur wenig einbringen, sondern meiner Meinung nach viel Schaden und Unheil stiften, indem es unsere Pläne im wahren Sinne des Wortes diskreditiert. Ich weiß nicht, was 1920 ein solcher Anleiheappell an die jüdische "Welt ergeben hätte und ob es damals schon Bedingungen dafür gegeben hat. Heute jedenfalls ist es mir klar, daß eine solche allgemeine innere Anleihe erst kommen kann und mit großem Erfolg unter den Juden kommen wird, nachdem eine erste glückliche Transaktion auf dem internationalen Kapitalmarkt unseren Kredit — losgelöst von dem rein patriotisch-jüdischen Aspekt — sichergestellt haben wird. Ja sogar schon an der ersten internationalen Jewish Agency-Anleihe wird jüdisches Kapital zweifellos einen großen Anteil nehmen, wenn sie nur vom Völkerbund und der Mandatarmacht ihr Placet bekommen hat. Faßt man dagegen, was durchaus nicht von der Hand zu weisen ist, die innere Anleihe als die Aufbringung langfristiger Kreditmittel aus jüdischen Händen in Verbindung mit einem konkreten Objekt, einer bestimmten Kolonisationsaufgabe auf, so dürfte diese Finanzoperation kaum einen anteilmäßigen Charakter tragen. Nehmen wir an, eine entsprechende Beteiligung des Colonial Development Funds und unserer nationalen Fonds an der Erschließung des Hulegebietes würde uns vor die Aufgabe der Finanzierung der Hulekolonisation stellen. Wir würden dann daran interessiert sein, diese Aufgabe durch eine Pflanzungs- und Parzellierungsgesellschaft, etwa nach dem Muster der Palestine Plantations, der Gründung Lord Melchetts, durchführen zu lassen. Wären wir außerdem auf die Bereitstellung langfristiger Kredite dafür angewiesen, so wären wir daran interessiert, sie entweder von einem Kreditinstitut oder von einigen wenigen großen Obligationenzeichnern zu bekommen. Ich glaube nicht, daß man solche Transaktionen sinnvoll mit der Anleihelosung verknüpft. Was nun die internationale Anleihe betrifft, so hatte die Exekutive, wie bekannt, im Laufe des Winters 1927, besonders durch Herrn Dr. Jacobson, in Genf unformelle Besprechungen mit der Finanzsektion des Völkerbundes, an deren Spitze damals Sir Arthur Salter stand, und ebensolche Besprechungen in Paris und London eingeleitet. Diese Vorverhandlungen führten dann im Januar 1928 zur Überreichung eines besonderen Memorandums „Statement on the proposed Palestine close settlement loan" an die damalige konservative Regierung. Auf der Basis dieses Memorandums wurden dann die Verhandlungen weitergeführt, bis sie, wenn ich recht unterrichtet bin, an gewissen juristischen und technischen Bedenken der Sachverständigen, die aus dem britischen Schatzamt zugezogen wurden, zu einem vorläufigen Stillstand kamen. Unser Züricher Kongreß nahm den Bericht der Exekutive über ihre Verhandlungen entgegen und beschloß dazu die folgende Resolution: