Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 143)
- Language
- German, English, Hebrew
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140 j. Kongreß-Sitzung: Referat über Finanzierung des Palästinaaufbaus stens, weil eine solche Regierungsgarantie den Debentures der Bank die Börse, vor allem auch die Börse von Kairo, öffnen würde, zweitens weil die Regierungsgarantie uns ermöglichen würde, den Zinsfuß der Obligationen auf einer für die landwirtschaftlichen Siedlungen einigermaßen tragbaren Höhe (also nicht über 5%) zu halten. Da eine solche mit Regierungsgarantie ausgestattete landwirtschaftliche Hypothekenbank bei ihren Anleihen nicht über 50% des Buchwertes der Wirtschaft und 50% des normalen jährlichen Nettoertrages hinausgehen würde, so erscheint in der Tat ein Zinsfuß von 5% als tragbar. Es gibt kaum einen besseren Prüfstein für die wirkliche Tatbereitschaft und aktive "Wirtschaftsgesinnung der Regierung als diese Frage. Was von ihr gefordert wird, ist im Grunde eine formale Verpflichtung, die aller menschlichen Voraussicht nach niemals zu irgend welchen Ausgaben der Regierung führen wird. Die Regierung kann sich also nicht hinter die Knappheit im laufenden Budget verschanzen, wie sie es gegenüber anderen unserer Forderungen tut. Es ist eine Stütze, die jede moderne Regierung einem gesunden Wirtschaftsunternehmen dieser Art bietet, um seinen Weg zu erleichtern. Auch in den britischen Kolonien ist dieses Vorgehen durchaus nicht ohne Präzedenzfall. So hat zum Beispiel in unserer Nachbarkolonie Zypern die Ottoman-Bank ein spezielles landwirtschaftliches Kreditinstitut mit einem Kapital von 50.000 £ gegründet und die Garantie der Zypernregierung dafür gesichert. Dieses Institut hat £ 200.000 Obligationen ausgegeben, die $% tragen und in 80 Jahren rückzahlbar sind, die der Londoner Markt bereitwillig aufgenommen hat. Es ist selbstverständlich, daß die Regierung unter solchen Umständen — selbst wenn das ganze Aktienkapital der Bank von jüdischer Seite beigesteuert würde — spezielle Kontrollrechte und einen Anteil an der Administration beanspruchen müßte. Ich würde eine solche Kooperation wie jede Kooperation der Regierung mit unseren Wirtschafts- und Kolonisationsinstituten nur begrüßen. Während auf diese Weise die Bank zweifellos für Amortisation und Zinsendienst sicher ist, leistet die Palästina-Regierung der Entwicklung der jüdischen Landwirtschaft in Palästina einen großen, allerdings von einer modernen Regierung zu erwartenden Dienst. Damit sind aber die Möglichkeiten, in denen die Landesregierung uns in der Lösung finanzieller Aufgaben behilflich sein kann, ohne sich selbst unmittelbar zu belasten, keineswegs erschöpft. Wir müssen diese Möglichkeiten nur zu nutzen verstehen, und wenn die politische Konjunktur auch nicht günstig ist, uns nicht von einer langwierigen und nicht sofort erfolgreichen politischen Aktion abschrecken lassen, die uns die Ausnutzung solcher Möglichkeiten in Aussicht stellt. Eine dieser Möglichkeiten, die gerade zur Zeit des Züricher Kongresses geschaffen wurde, ist die mit der Schaffung des Colonial Development Fund gegebene. Nachdem der erste Bericht dieses von der Arbeiterregierung aus einer durchaus richtigen und positiven Einstellung zum Problem der systematischen Entwicklung der Produktivkräfte der britischen Kolonien geschaffenen Fonds vorliegt, ist es leichter, in seine Arbeitsmethoden und Aussichten einen Einblick zu gewinnen. Unter dem Colonial Development Act 1929 können Geldbewilligungen oder Anleihen an alle die britischen Besitzungen, die vom Colonial Office verwaltet werden, gegeben werden, mit dem Zweck, Landwirtschaft und Industrie in diesen Territorien zu fördern und zu entwickeln und dadurch gleichzeitig englischen Handel und Industrie zu unterstützen. Einer Anregung Sir Herbert