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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 128

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 128 (sequence 131)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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128 j. Kongreß-Sitzung: Referat über Finanzierung des Palästinaaufbaus Gesamtziffer eines administrativen Budgets kommt, das für die Bewegung nicht tragbar ist. Eine Bewegung, die ihre Siedler zu einem Leben strenger Dürftigkeit zwingt, die ihre öffentlichen Einnahmen aus nationalen Spendenfonds bestreitet, die diese Spenden zum großen Teil aus einer Volksmasse zieht, die selbst schwer um ihre soziale und ökonomische Existenz ringt, die mit jedem Schilling haushalten will, um Einwanderungs- und Siedlungsmöglichkeiten zu erweitern, darf dieses Problem nicht leicht nehmen. Die Exekutive hat im Laufe der letzten Monate den Anfang zu einer Reorganisation gemacht, in deren Verlauf, wie bekannt, 52 Beamte der Palästina-Exekutive entlassen und die Gehaltsskalen revidiert worden sind. Die Revisionskommission hat ihren Bericht erstattet, der nicht durch Streichung von wesentlichen Zweigen in der Verwaltungstätigkeit, durch Schließung von Departements, sondern durch innere Reorganisation die efficiency der Administration verbürgen und Ersparnisse erreichen will. Das hier begonnene Werk der Verwaltungsreform muß jetzt konsequent weitergeführt werden und nicht auf Exekutive und Fonds beschränkt bleiben, sondern auf alle unsere nationalen und seminationalen Institutionen und Organisationen erstreckt werden. In jedem Falle sind Umbau und Abbau von Verwaltungsreferaten grausame Operationen, besonders in unseren relativ engen Verhältnissen. Sind sie notwendig, so können sie nur in einer Atmosphäre der Gerechtigkeit und Fairness für alle, vom ernsten "Willen der Bewegung getragen, durchgeführt werden. Auch die Ersparnisse, die auf diesem Wege in unserer öffentlichen und halböffentlichen Wirtschaft zu erreichen sind, sind in ihrer praktischen Bedeutung — wenn man sie zum Beispiel auf die vergangenen zehn Jahre rückschauend summiert — kaum geringzuschätzen. Nehmen wir nun aber an, diese Reformen seien durchgeführt, die Erträge der Fonds wieder gesteigert, ihre Verwendung soweit als möglich von allgemeinen, nicht unmittelbar mit dem Wirtschaftsausbau zusammenhängenden Ausgaben befreit, so stünde uns also der Weg offen, die jährlichen Einnahmen der Fonds zum größten Teil solchen Verwendungszwecken zuzuführen, die direkt auf die Schaffung bleibender ökonomischer Aktiven gerichtet sind. Auch in einem idealen Programm, in dem unser Fondsbudget nur Teil eines umfassenden Finanzplanes sein würde, würden ihnen Aufgaben zufallen, die vom Standpunkt des Siedlungswerkes so lebenswichtig sind, daß ohne sie ein sicherer Fortschritt überhaupt unmöglich scheint. Ich sehe fünf solche hauptsächliche Aufgaben. Ihrer normalen Funktion nach sollten die Fondsmittel dazu dienen: a) Die Siedlungsbeihilfen in der Landwirtschaft, die einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Ansiedlungskosten betragen und von vornherein als Kolonisationsunkosten abgeschrieben werden müssen, zu leisten. Daß solche Abschreibungen zu den notwendigen Begleiterscheinungen landwirtschaftlicher Ansiedlung, wo immer sie betrieben wird, gehören, ist schon öfters erörtert worden. Wir können jetzt, wo die Verträge mit den Emeksiedlungen (auf Grund einer neuen Schätzung der Aktiven) abgeschlossen werden, aus unseren eigenen Erfahrungen wohl schon klar genug übersehen, um welchen Prozentanteil es sich dabei handelt. Dabei muß allerdings in Betracht gezogen werden, daß im Falle der Emeksiedlungen, die einerseits ihre Investitionen zu den überhöhten Preisen der unmittelbar auf das Kriegsende folgenden Konjunktur gemacht und andererseits unter der verschleppten und ungenügenden Finanzierung gelitten hatten, diese Abschreibungen anormal hoch gewesen sind. b) Die industriellen Beihilfen an Unternehmungen, die entweder erst im Entstehen begriffen sind, die also sowohl für eine feste Kapitalbeteiligung wie auch vielleicht so-

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