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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1931-01-01 · 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931 · p. Seite 71

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
Date
1931-01-01
Page
Seite 71 (sequence 74)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476288--7879-3484028
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Weizmann 71 Zusicherung, daß unsere Auffassung mit sympathischem Verständnis erwogen werden würde. Das geschah, und der erste Paragraph des Schreibens selbst macht es klar, daß es „als die autoritative Interpretation des Weißbuches bezüglich der Gegenstände, die das Schreiben behandelt, zu betrachten ist". Wir sind in jenen Wochen vielfach von denen kritisiert worden, deren Abscheu vor dem Weißbuch sie blind machte gegen die offenbare Tatsache, daß, wenn das Schreiben des Ministerpräsidenten nicht auf es Bezug nähme, das Weißbuch in seiner ursprünglichen Form in Geltung stehen würde mit all den verderblichen Folgerungen, die, wie es sich darbietet, daraus gezogen werden können. Das Schreiben des Ministerpräsidenten konnte uns nur nützlich sein, insoweit es in Beziehung zum Weißbuch gebracht wurde und dieses in wirksamer Weise neutralisierte. Man kann wirklich nicht gut einsehen, wie die Sache hätte gemacht werden können, ohne daß man irgendwie auf dieses Dokument Bezug genommen hätte. Von einem anderen Gesichtspunkte aus wurde die Frage des Status des Schreibens am 11. Februar im englischen Unterhaus behandelt, als der Ministerpräsident in Antwort auf eine Frage sagte, daß seine erläuternde Erklärung veröffentlicht, aber nicht als Weißbuch vor das Unterhaus gebracht werden würde. Der dadurch unbeabsichtigterweise geschaffene Eindruck wurde aber bereits am folgenden Tage behoben, als der Ministerpräsident ankündigte, daß das Schreiben veröffentlicht, der Permanenten Mandatskommission unterbreitet und den offiziellen Instruktionen an den High Commissioner einverleibt werden würde. Das Schreiben hat damit offiziellen Status erhalten. Es ist nunmehr die Anweisung für die offizielle Praxis, wenn es auch technisch kein „Weißbuch" ist. Soviel über den formellen Charakter des Schreibens. Ich wende mich nun seinem Inhalte zu. Zunächst möchte ich, daß man wisse, daß wir niemals einen politischen „Sieg" in Anspruch genommen haben. Wir waren von Anfang an besorgt, klarzumachen, daß wir nicht um Vorteile, sondern um Rechte kämpften, die Rechte, die uns durch die Balfour-Erklärung und das Mandat übertragen wurden und deren uns das Weißbuch beraubt hatte. Der ganze Zweck der Verhandlungen kann bezeichnet werden als die Wiederherstellung des Status quo, der sozusagen durch beständiges Bohren unterminiert und schließlich erschüttert worden war durch die Mine, die im Oktober 1930 explodierte. All dies wurde nun ans Licht gezogen und geprüft. Die öffentliche Meinung Englands, die kurz zuvor skeptisch oder gar feindselig war, verstand unsern Protest, und das Unrecht wurde gutgemacht. Die Versprechungen und die Politik des Mandats hätten schwerlich einer strengeren Prüfung unterworfen werden können; sie haben sie bestanden. Um eine richtige Vorstellung davon zu bekommen, was das Schreiben des Ministerpräsidenten aus dem Weißbuch vom Oktober gemacht hat, ist es notwendig, die beiden Dokumente nebeneinander vor sich zu legen und sie zu vergleichen — nicht nur ihren Inhalt, sondern auch ihre Tonart und den Eindruck, den sie hinterlassen. Wenn Sie das tun, werden Sie, denke ich, darin übereinstimmen, daß das Unrecht, das das Weißbuch geschaffen hat, gutgemacht worden ist und daß das Mandat und die Balfour-Deklaration in emphatischer Weise neu bekräftigt wurden. Manchmal, wenn ich mir die späteren Kämpfe und Schwierigkeiten vor Augen halte, denke ich, daß vielleicht das Große der Balfour-Deklaration zu leicht zu uns gekommen ist. Ich erinnere mich an den Augenblick, als gleich nachdem die Balfour-Deklaration vom Kriegskabinett

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