Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 68)
- Language
- German, English, Hebrew
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Weizmann 65 Die drei offiziellen Kommentare der Deklaration, die jetzt vorliegen, sind 1. das Mandat selbst, 2. das ChurchilFsche Weißbuch von 1922 und endlich der Brief des englischen Ministerpräsidenten an mich vom 13. Februar 1931, der eine Interpretation des Weißbuches vom Oktober 1930 darstellt. DAS MANDAT. Zunächst das Mandat, das in den Jahren 1919 bis 1921 entworfen und vom Rate des Völkerbundes im Juli 1922, unmittelbar nach der Veröffentlichung des Churchill'schen Weißbuches, formell genehmigt wurde. In den Unterredungen, die bezüglich der verschiedenen Entwürfe für den Text des Mandats stattfanden, wurde bald deutlich, daß sich eine starke Opposition gegen die Politik der Balfour-Deklaration geltend machte, die Ursachen zuzuschreiben war, über die ich mich bereits geäußert habe — nämlich der auf Förderung arabisch-imperialistischer Bestrebungen gerichteten Politik und einem sich immer mehr steigernden Bestreben, Großbritannien von allen weiteren Verpflichtungen fernzuhalten. Den Verfechtern dieser beiden Richtungen sind hauptsächlich die Beschränkungen zuzuschreiben, denen Sinn und Tragweite der Deklaration unterworfen wurden. Aber die Bemühungen dieser uns gegnerischen Gruppe waren durchaus nicht von vollem Erfolge gekrönt. Bei den meisten der wirklich lebenswichtigen Punkte ist es uns gelungen, uns durchzusetzen: Dazu gehört die Aufnahme des Textes der Balfour-Deklaration und die Bezugnahme auf die historische Verbindung der Juden mit Palästina in die Einleitung des Mandats. Dazu gehört ferner die sehr bestimmte und positive Instruktion an die Mandatarmacht, die Errichtung des jüdischen Nationalheims zu erleichtern und die geschlossene Siedlung von Juden auf dem Lande zu ermutigen. Aber auf der andern Seite wurden infolge des Betreibens der Gegner der Balfour-Deklaration gewisse einschränkende Klauseln in das Mandat eingeführt, die in einem gewissen Ausmaß das Gewicht der zionistischen Bestimmungen schmälern. Ihnen ist es auch zuzuschreiben, daß Transjordanien von dem Umkreis der zionistischen Bestimmungen des Mandats ausgeschlossen wurde. Damit gab man einer rein zeitweiligen Maßnahme, diktiert von politischen Zweckmäßigkeitsgründen und bedingt durch eine zeitweilige Situation, wie sie sich im Jahre 1921 ergab, den Vorrang vor dem Ideal und der Staatskunst der Balfour-Deklaration. Dieselben Einflüsse lassen sich bis auf den heutigen Tag im Inhalte sowohl als in der ganzen Terminologie der Kommentare zur Mandatspolitik, wie sie von den ständigen Beamten der Mandatarmacht von Zeit zu Zeit gemacht werden, nachweisen. Gewisse Ausdrücke, wie „gleiches Gewicht", „widerstreitende Interessen", die Diskussion über die Bedeutung der "Worte „Rechte und Lage" sind Beispiele für das, was ich im Auge habe. Kurz zusammengefaßt: das Mandat selbst stellt ein Kompromiß dar, aber ein Kompromiß, bezüglich dessen man sich geeinigt hatte. Wenn wir nicht alles bekommen haben, was wTir in einem bestimmten Zeitpunkt zu erwarten berechtigt waren — wir haben jedenfalls in den wesentlichsten Dingen unsern Platz behauptet. DAS CHURCHILL'SCHE WEISSBUCH VON 1922. Zugleich mit dem Mandat erschien ein Kommentar zur Politik des Mandates, das Churchiirsche Weißbuch von 1922, das noch einen Schritt weiter 5