Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 67)
- Language
- German, English, Hebrew
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64 2. Kongreß-Sitzung: Referat über zionistische Politik Jahre 1897, als Herzl sich definitiv mit der zionistischen Bewegung identifizierte und damit zugleich mit dem Gedanken von Palästina als dem einzig möglichen Land für die jüdische Wiedergeburt, verschwindet der Ausdruck „Judenstaat" von seinem Programm. Was Theodor Herzl und die zionistische Bewegung im Jahre 1897 zu erreichen suchten, war gemäß dem Basler Programm die Errichtung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina. Wenn man weitere Stadien der Entwicklung überspringt und auch die Uganda-Episode außer Acht läßt, um die letzte Anpassung Herzlicher Politik an die Realität festzuhalten, dann wird man sie wohl am besten mit den Worten umschreiben, die Max Nordau in einem Vorwort zu einem von Paul Goodman herausgegebenen Buch „Zionismus, Probleme und Ansichten", im Jahre 1916 geschrieben hat, das ist zu einer Zeit, als die ersten schwachen Anzeichen sich dafür bemerkbar machten, daß Palästina in den Kreis praktischer und zionistischer Politik eintreten würde. Ich zitiere Nordaus Darstellung wörtlich: „Der Zionismus macht nicht den Anspruch darauf, alle Juden der Welt nach dem heiligen Lande ihrer Vorfahren zurückzuführen. Die Rückkehr derjenigen, die mit ihrem ganzen Herzen an dem Lande ihrer Geburt und ihrer Staatsbürgerschaft hängen, kommt nicht in Frage. Nur diejenigen werden sich auf den Weg nach dem Osten machen, die fühlen, daß dort und nirgends sonst das Leben ihnen sittliche und materielle Befriedigung bieten kann." „Der Zionismus hat nicht den Ehrgeiz, einen unabhängigen jüdischen Staat zu begründen, sei es ein Königreich, sei es eine Republik. Alles, was er verlangt, ist, daß es seinen Anhängern gestattet sein soll, ohne Beschränkung in Palästina einzuwandern, so viel Land dort zu kaufen, als sie für ihr Geld erhalten können; das Recht autonomer, lokaler Verwaltung zu genießen und nicht gehindert zu werden in ihren ernsten Bemühungen, Kultur und Wohlfahrt zu schaffen. Es ist selbstverständlich, daß die zionistischen Juden sich verpflichten, die gewissenhafteste, weitherzigste Loyalität gegenüber der Macht zu bekunden, unter deren Souveränität Palästina gestellt ist." Wenn es einen wesentlichen Unterschied zwischen der öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte des Basler Programms sowie der eben zitierten Nordausehen Auffassung von 1916 und dem in der Balfour-Deklaration enthaltenen Versprechen der britischen Förderung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk in Palästina gibt, dann glaube ich, ist es die Balfour-Deklaration, die mehr umfassenden Sinn und Bedeutung hat. OFFIZIELLE INTERPRETATION DES MANDATS. Aber die Deklaration war zugestandenermaßen ein Dokument in vager Form — der Ausdruck einer allgemeinen Absicht. Es war unvermeidlich, daß, wenn es dazu kam, diese Absicht in Wirklichkeit umzusetzen, noch vielerlei Erklärungen und Definitionen zu folgen haben würden. Ich habe bereits einige der Gründe angeführt, warum es bis zu einem gewissen Grade auch nicht vermieden werden konnte, so bedauerlich es war, daß dieser Prozeß der Definitionen in der Form einer weitgehenden Anpassung an die tatsächlichen politischen und ökonomischen Umstände erfolgte — ein Prozeß, der, wenn er mit feindlichen Absichten durchgeführt würde, wie es von manchen, besonders in späteren Jahren versucht wurde, sehr leicht hätte ausarten können in eine immer weitergehende Verkleinerung des Inhalts und Wesens der Balfour-Deklaration und des Mandates.