Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 17 (1931) Basel, 30. Juni bis 17. Juli 1931
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 37)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476288--7842-3483991- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
34 i. Kongreß-Sitzung: Eröffnung Wohltat, sondern Sühne. Für jeden, der Leid verbreitet, muß einer erscheinen, der Hilfe bringt. Und wenn sie alles leisten, was in ihren Kräften steht, so haben sie nicht ein Tausendstel der Schuld gesühnt. Aber das war die große Tat und der große Versöhnungsakt. Dieser Akt ist mit dem Tiefsten und Wertvollsten des Menschheitswesens verbunden. Das ist nicht allein unsere Auffassung. Das war das wirkliche Motiv der großen Führer Großbritanniens, der Regierung Frankreichs und anderer Regierungen und Völker. Man lese doch das an uns gerichtete offizielle Schreiben der französischen Regierung — an uns Zionisten. Uns sind doch die Deklarationen gegeben worden — für die Zionistische Organisation! Diese Organisation hat ja zwanzig Jahre vorher existiert und war allgemein bekannt. Die Deklarationen haben inhaltlich den Zionismus anerkannt! Die Balfour-Deklaration und unser Baseler Programm sind ja grundsätzlich identisch. Diese Wahrheit nicht verstehen, heißt alles auf den Kopf stellen. Wer diese Orientierung verliert, hat jedes Verständnis für den welthistorischen Akt der Schaffung des Jüdischen Nationalheims verloren. Aber was bedeutet die „Heimstätte für das jüdische Volk"? Sämtliche Fragen lassen sich auf diese Fragen zurückführen. Auch darauf soll klar geantwortet werden: Sie bedeutet die anschauliche Verkörperung des Judentums, das im Raum realisierte Vorbild eines typischen funktionellen und allseitigen jüdischen Volkslebens in seinem natürlichen Rahmen. Sie ist kein privatrechtliches, sondern ein öffentlich-rechtliches Gebilde; ein Gemeinwesen, das sich als Ganzes fühlt. Sie bedeutet, daß dort ein Jude bei sich zu Hause sei, daß er dort historisch autochthon sei und daß er wenigstens dort nicht als lästiger Ausländer betrachtet werde, wenn er nicht sonst etwas verschuldet hat. Eine Heimstätte bedeutet kein Altersheim, sie bedeutet eine Werkstätte des Schaffens, des Aufbaus. Eine Heimstätte darf nicht erstarren; sie muß vielmehr wachsen, sonst ist sie ein Gefängnis. Sie ist ein kontinuierlich fließender Prozeß. Sie ist kein statisches Beharren, sondern ein dynamischer Vorgang. Ihre Förderung bedeutet, daß sie in die Lage gesetzt wird, sich entwickeln zu können. Man darf ihr nicht mit der linken Hand wegnehmen, was man ihr mit der rechten gibt. Ein Nationalheim ist die Verneinung der Nivellierung, wie letztere in der Diaspora geschieht. Ein Nationalheim muß in seiner Einheit, in seiner Systematik als freies, schaffendes, lebendiges, entwicklungsfähiges Gebilde, als Zentrum jüdisch-nationaler Wiedergeburt empfunden und demgemäß von der Mandatsregierung und der Landesverwaltung behandelt werden. Für derartige Gebilde ist eine gewisse Elastizität ihrer Form von äußerster Wichtigkeit. Die Heimstätte soll so groß werden, wie sie durch ehrliche Arbeit gemacht werden kann. Der humane, friedliche Charakter wird durch die Benennung „Heimstätte" hervorgehoben, aber sie bezweckt nicht eine Anpassung an ein existierendes Milieu, um das Anderssein auf das Minimum zu reduzieren, wie in der Diaspora. Welche Bedeutung hätte sonst die „historische Verknüpftheit des jüdischen Volkes mit Palästina", die als Basis im Mandat erwähnt wird? Das ist doch kein Toleriertwerden, das schon früher unter dem Regime der Sultane bestanden hat! Gerade das Anderssein ist hier Zweck und Sinn. Das ist die Anerkennung eines heiligen Rechtes — nicht einer Prärogative! Völkerrechte sind keine Prärogativen. Daran darf nicht gedreht und gedeutelt werden. Wir sind gegen jede Rangdifferenz, Privilegien und Ungleichheit zwischen Bewohnern eines Landes. Das Nationalheim ist kein Vorrecht für palästinensische