Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 519 (sequence 657)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3476254-3476286--7669-3483817- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Jabneeli, Szold 519 aber wurde der Kommission vorgeschlagen, dass die Palästina-Exekutive sich dennoch für gewisse Ausgaben der Waadath Hatarbuth verantwortlich halten soll. Heute bekommt die Waadath Hatarbuth eine Subvention. Es steht ihr frei, sie zu verwalten, wie sie es wünscht. Nun wird aber verlangt, dieselbe Norm, die für die andern Schulen angewendet wird (Stundenzahl, Anzahl der Schüler und Lehrer, Schulrequisiten) solle auf die Schulen der Waadath Hatarbuth Anwendung finden, alle andern Ausgaben sollen erst nach einer Beratung mit dem Waad Hachinuch bestimmt werden. Die Palästina-Exekutive ist im Prinzip nicht gegen den Vorschlag, dass die Schulen der Waadath Hatarbuth in derselben Weise bedacht werden sollen wie die andern Schulen. Sie nimmt das Prinzip weder an, noch lehnt sie es im gegenwärtigen Augenblick ab. Sie will aber dem Plenum zu verstehen geben, dass es jetzt, wo ein gewisses Budget angenommen wurde, aus budgetären Gründen unmöglich ist, dieses Prinzip in diesem Jahre anzuwenden, und deshalb verlangt sie, dass die andern Ausgaben erst im Einvernehmen mit dem Waad Hachinuch verteilt werden. Sie bittet, diesen Vorschlag anzunehmen, um eine Störung im Budget zu vermeiden. Berichterstatter S. Jabneeli: Es ist hier ein Paragraph, der besagt, dass alle Schulen der verschiedenen Richtungen die gleichen Rechte haben. Jedes Kind hat das Recht, in einer Volksschule seine Erziehung zu erhalten. Miss Szold spricht von Subsidien. Unsere Schule bekommt keine Subsidien. Sie bekommt das Budget, auf das sie ein Anrecht hat. Unsere Lehrer müssen die gleichen Rechte bekommen, wie die anderen Lehrer. Ich beantrage, den Text der Kommission zu bestätigen. Der Antrag der Kommission I. C. 2a wird mit 98 gegen 21 Stimmen angenommen. Miss H. Szold (Exekutive) begründet den Antrag der Exekutive zu G d), Anm. 2): Das Schuldepartement und die Kommission sind sich darüber einig, dass die Ernennung oder Entlassung eines Lehrers durch die Schulkommission erfolgen und die Exekutive sie bestätigen soll. Aber es kann vorkommen, dass Meinungsverschiedenheiten bestehen zwischen dem Schulkomitee und dem Schuldepartement. Das Schuldepartement oder der Waad Hachinuch muss entscheiden, was das Minimum an Qualifikation eines Lehrers ist. Es ist die einzige Autorität, die darüber ein Urteil fällen kann, wie weit ein Lehrer qualifiziert ist. Wenn eine Meinungsverschiedenheit dieser Art eintritt, wer hat da zu entscheiden? Wenn der Antrag der Kommission angenommen wird, dann ist die Frage wieder vor demselben Tribunal, das die Ernennung verfügt hat, dem Schulkomitee. Auch bei dem besten Schulkomitee kann einem Lehrer ein Unrecht geschehen. Die Sache muss vor 41