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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 517

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 517 (sequence 655)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7667-3483815
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Jabneeli 517 c) An den Sitzungen des Departements nehmen nur Mitglieder des Departements teil. d) Falls ein Inspektor einer der Schulkategorien einem Beschlüsse oder einem Zirkular nicht zustimmt, steht ihm das Recht zu, durch die Exekutive die Angelegenheit der entsprechenden Instanz zur Entscheidung vorzubringen. (Administrativ-finanzielle Angelegenheiten kommen vor die Exekutive selbst, Angelegenheiten pädagogischer Natur, die allen Schulen gemeinsam sind, vor den Waad Hachinuch, innere Angelegenheiten, die speziell eine Schulkategorie betreffen, kommen vor dai Schulkomitee der betreffenden Kategorie.) j. Aufgaben des Erziehungsdepartements: a) Das Erziehungsdepartement leitet alle Erziehungsanstalten J°n Uebereinstimmung mit dem Statut und im Rahmen des Budget«. b) Das Departement unterbreitet das Jahresbudget dem Waad Hachinuch und der Exekutive auf Grund der Vorschläge der Schulkomitees. c) Dem Leiter des Erziehungsdepartements steht die Kontrolle über die Schulen aller Kategorien zu. d) Die Aufsicht über die Schulen hat das Erziehungsdepartement in einer festgesetzten Weise auszuführen. Jeder der Inspektoren kontrolliert die Schulen seiner Kategorie. e) Das Erziehungsdepartement hat dem Waad Hachinuch einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit und den allgemeinen Stand des Erziehungswesens zu unterbreiten. f) Entsprechend dem Statut sind das Erziehungsdepartement und seine Mitglieder der Exekutive verantwortlich. K. Errichtung neuer Anstalten und dieUeberführung von Anstalten einer Kategorie in die andere. Was diesen Punkt anbelangt, bleibt der Status quo aufrechterhalten bis zur endgültigen Regelung der diesbezüglichen Bestimmungen durch die Exekutive in Uebereinstimmung mit den Schulkomitees. Änderungsvorschläge der Exekutive: 1. Betrifft Subvention für die Waadath Hatarbuth: An Stelle I. C, Absatz 2a: Die Zuweisung erfolgt nach den in Resolution I. B. 1, oben festgesetzten Grundsätzen. Ueber die Stundenzahl, Schülerzahl, allgemeine Ausgaben und Ausgaben für Unterrichtsrequisiten und über alle anderen Ausgaben wird die zionistische Exekutive nach Beratung mit dem Waad Hachinuch beschliessen. (Der Rest des Paragraphen bleibt unverändert.) 2. Betrifft Meinungsverschiedenheiten bei Ernennung und Entlassung von Lehrern und Leitern: In II. G über die Aufgaben der Schulkomitees soll es in Anmerkung 2 heissen: Im Falle einer Nichtbestätigung der Ernennung, bezw. Entlassung eines Lehrers oder Leiters durch den Leiter des Erziehungsdepartements liegt die letzte Entscheidung in den Händen des Waad Hachinuch.

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