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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 516

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 516 (sequence 654)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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19. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Erziehungskommission Zwei oder drei Mitglieder des Waad Hachinuch, die Vertreter dei betreffenden Richtung im Waad Hachinuch sind, zwei oder drei Lehrer der betreffenden Richtung, zwei oder drei Vertreter der betreffenden Richtung» Ausserdem beteiligen sich an den Schulkomitees auch die Inspektoren der betreffenden Richtungen. G. Aufgaben der Schulkomitees: a) Unterbreitung von Budgetvorschlägen für die Erziehungsanstalten der betreffenden Gruppe an den Waad Hachinuch. b) Festsetzung des detaillierten Lehrplans. Anmerkung: Die Schulkomitees sind verpflichtet, den detaillierten Lehrplan vor der Veröffentlichung dem Waad Hachinuch zur Begutachtung vorzulegen. c) Beaufsichtigung der Schulen der betreffenden Richtung durch den Inspektor dieser Richtung. d) Ernennung und Entlassung von Lehrern und Direktoren, bezw» deren Versetzung von einem Ort in einen andern, im Rahmen des angenommenen Budgets. Die Ernennung erfolgt durch den Inspektor der betreffenden Richtung; das Ernennungsschreiben wird unterzeichnet vom Inspektor und bestätigt vom Leiter de« Erziehungsdepartements. Anmerkungen : 1. Die aus religiösen Gründen erfolgende Entlassung durch das Schulkomitee des Misrachi bedarf keiner Bestätigung von seiten einer anderen Körperschaft. Das Schulkomitee soll die Exekutive von der Entlassung in Kenntnis setzen und ihr die Gründe der Entlassung bekannt geben. 2. Im Falle, dass der Leiter des Erziehungsdepartements die Ernennung eines Lehrers nicht bestätigt, soll er seine Gründe hierfür vor eine Sitzung des Schulkomitees der entsprechenden Schulkategorie bringen. An dieser Sitzung soll der Vorsitzende des Waad Hachinuch und der Leiter des Erziehungsdepartements mit Stimmrecht teilnehmen. c) Verhandlungen zwischen den Schulen und dem Erziehungsdepartement sollen durch den Inspektor der betreffenden Schulkategorie mit Wissen des Leiters des Erziehungsdepartements geführt werden. f) Verschiebungen von Posten zu Posten innerhalb des Budgets bei Beibehaltung der feststehenden Norm können von den Schulkomitees mit Bestätigung des Leiters des Erziehungsdepartements durchgeführt werden. H. Erziehungsdepartement (Machlakath Hachinuch): a) Mitglieder des Departements sind: der Leiter des Departements und je ein Inspektor für jede der vereinheitlichten Leitung unterstehende Schulkategorie. b) Der Leiter des Erziehungsdepartements wird von der Exekutive in Uebereinstimmung mit Punkt 10, der Bestimmungen über die Aufgaben des Waad Hachinuch (C) ernannt.

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