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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 515

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 515 (sequence 653)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7665-3483813
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Jabneeli 515 b) Wenn eines der Schulkomitees mit einer Entscheidung des Waad Hachinuch wegen irgend eines seiner Vorschläge nicht einverstanden ist, kann es vom Waad Hachinuch fordern, dass seine Vorschläge vor die Exekutive gebracht werden und der Waad Hachinuch ist verpflichtet, diese Forderung zu erfüllen. 6. Entscheidung über die Eröffnung von Erziehungsanstalten und ihre Schliessung, sowie über die Einbeziehung bezw. Ausschaltung von Anstalten im Rahmen des bewilligten Budgets. 7. Feststellung eines gemeinsamen Minimalprogramms für Schulen aller Kategorien. 8. Aeusserung über die vollen Lehrpläne, die von den Schulkomitees auszuarbeiten sind. 9. Aeusserung über die Entlassung von Lehrern und Leitern, die von den Schulkomitees und von Mitgliedern des Departements vorgeschlagen wird. 10. Aeusserung über die Ernennung des Leiters des Erziehungsdepartements. 11. Bestätigung der Ernennung von Instruktoren für Spezialfächer wie z. B. Zeichnen, Gesang, Werkunterricht, Turnen, und zwar für alle Schulkategorien. 12. Beratung über Vorschlage der Schulkomitees zur Ernennung von Inspektoren und Mitgliedern des Departements. 13. Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Erziehungsdepartements und der Schulkomitees. D. Geschäftsordnung des Waad Hachinuch: a) Drei Mitglieder des Waad Hachinuch können die Einberufung einer dringenden Sitzung des Waad Hachinuch verlangen. b) Das für Erziehungsfragen zuständige Mitglied der Exekutive, bezw. in dessen Abwesenheit der Leiter des Erziehungsdepartements als sein Stellvertreter, hat Stimmrecht im Waad Hachinuch. c) Der Leiter und die Mitglieder des Erziehungsdepartements beteiligen sich an den Sitzungen des Waad Hachinuch ohne Stimmrecht mit Ausnahme des im vorigen Absätze erwähnten Falles. d) Das für Erziehungsfragen verantwortliche Mitglied der Exekutive ist zugleich Vorsitzender des Waad Hachinuch. Der stellvertretende Vorsitzende wird vom Waad Hachinuch gewählt. e) Der Waad Hachinuch wird für zwei Jahre gewählt und zwar von Kongress zu Kongress. E. Die Schulkomitees, bezw. Aufsichtskomitees: a) Komitee der Misrachischulen. b) Komitee der Arbeiterschulen. c) Komitee der allgemeinen Schulen. F. Zusammensetzung der Schulkomitees: Die Zahl der Mitglieder der Schulkomitees beläuft sich auf sechs bis neun laut Vorschlag der interessierten Richtung bei gleichzeitiger Wahrung des Kräfteverhältnisses, wie folgt:

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