Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 509 (sequence 647)
- Language
- German, English, Hebrew
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Kaufmann 509 III. Städtische Arbeit. 1. Ansiedlung städtischer Arbeiter: Schchunoth Owdim. a) Der Kongress stellt mit Bedauern fest, dass trotz den Beschlüssen des XIII., XIV. und XV. Kongresses, und trotzdem der XV. Kongress die Schaffung von Schchunoth Owdim zu einer der wichtigsten Kolonisationsaufgaben erklärt hat, die Schaffung städtischer Arbeitersiedlungen bisher nicht in Angriff genommen worden ist. b) Der Kongress bestätigt die Beschlüsse des XV. Kongresses betreffend den Aufbau von Schchunoth Owdim und beschliesst, die Exekutive zu verpflichten, die Errichtung derjenigen Schchunoth, für die Nationalfonds-Boden bereits zur Verfügung steht, unverzüglich in Angriff zu nehmen. c) Zu diesem Zwecke beschliesst der Kongress, in das reguläre Budget der Palästina-Exekutive eine Summe von zunächst 2000 Pfund einzusetzen, die als Garantiefonds die Verzinsung und Amortisation desjenigen Teils der Baukosten verbürgen soll, der weder vom Siedler selbst beigestellt werden kann, noch auf normalem Kreditwege zu beschaffen ist. Durch diesen Garantiefond soll der Bau von Häusern für 200 Arbeiterfamilien (180 von der Allgemeinen Arbeiter-Organisation und 20 vom Hapoel Hamisrachi) sichergestellt werden. d) Der Kongress nimmt mit Befriedigung die Erklärung des Vorsitzenden des Direktoriums des K K L zur Kenntnis, nach der das Aktionsprogramm des Nationalfonds für die kommenden zwei Jahre die Erwerbung von für den Aufbau der Schchunoth Owdim geeigneten Bodenflächen bei Tel Aviv und Jerusalem enthält. e) Der Kongress erwartet, dass die Palästinaregierung die ihr gehörende, für den Bau einer Schchunath Owdim geeignete Bodenfläche bei Tel Aviv für diesen Zweck zur Verfügung stellen wird und verpflichtet die Exekutive, unverzüglich alle in dieser Richtung notwendigen Schritte zu unternehmen. f) Die Ausarbeitung des Siedlungsplanes der Schchunoth Owdim auf dem hierfür bestimmten Boden des Keren Kajemeth an der Haifa- Bay soll von den betreffenden Departements der Palästina-Exekutive als eine der ersten Aufgaben in Angriff genommen werden. g) Bei der Palästina-Exekutive soll ein besonderes Dezernat für Schchunoth Owdim und Mittelstandssiedlungen geschaffen werden, wobei eine solche Ordnung getroffen werden soll, dass durch dieses Dezernat besondere Kosten nicht entstehen. 2. Handwerkersiedlungen. Eine Summe, die zu dem Garantiefonds für die Schchunoth Owdim in einem entsprechenden Verhältnis steht, soll als Garantiefonds für die Finanzierung von Handwerkersiedlungen dienen, der verwendet werden soll, nachdem die notwendigen Bodenflächen von seiten des Keren Kajemeth erworben sein werden. 3. Unternehmer-Kooperativen (Mosdoth Kablaniim). In Anbetracht der wachsenden Bedeutung der Regierungsarbeiten für die Beschäftigung jüdischer Arbeiter, in Anbetracht ferner, dass diese Arbeiten von den jüdischen Arbeitern meist nur in Akkordarbeit über-